Landeskartellbehörde NRW beendet Bußgeldverfahren gegen drei Schornsteinfegerbetriebe im Kreis Mettmann

24. November 2014
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Die Landeskartellbehörde NRW hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro in den Kartellverfahren zu den so genannten Ehrenkodizes unter Schornsteinfegern im Kreis Mettmann verhängt. „Der Abschluss der ersten ‚Ehrenkodex-Verfahren‘ ist ein wichtiger Schritt, um die freie Wahl des Schornsteinfegers wettbewerbsrechtlich durchzusetzen“, sagte Minister Duin. Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Behörde sieht es als erwiesen an, dass drei Schornsteinfegerbetriebe im Vorfeld der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens zum 1. Januar 2013 einen wettbewerbswidrigen „Ehrenkodex“ vereinbarten und auf einer Versammlung der Schornsteinfeger des Kreises Mettmann am 24. Oktober 2012 vorstellten. Mit diesem Kodex sollte sichergestellt werden, dass das gesetzlich abgeschaffte Gebietsmonopol der Bezirksschornsteinfeger de facto aufrechterhalten bleibt.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Die Landeskartellbehörde NRW hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro in den Kartellverfahren zu den so genannten Ehrenkodizes unter Schornsteinfegern im Kreis Mettmann verhängt. „Der Abschluss der ersten ‚Ehrenkodex-Verfahren‘ ist ein wichtiger Schritt, um die freie Wahl des Schornsteinfegers wettbewerbsrechtlich durchzusetzen“, sagte Minister Duin.

Die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Behörde sieht es als erwiesen an, dass drei Schornsteinfegerbetriebe im Vorfeld der Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens zum 1. Januar 2013 einen wettbewerbswidrigen „Ehrenkodex“ vereinbarten und auf einer Versammlung der Schornsteinfeger des Kreises Mettmann am 24. Oktober 2012 vorstellten. Mit diesem Kodex sollte sichergestellt werden, dass das gesetzlich abgeschaffte Gebietsmonopol der Bezirksschornsteinfeger de facto aufrechterhalten bleibt. Der Kodex enthielt nicht nur einen Verzicht auf die Werbung und die Durchführung von Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten in einem fremden Kehrbezirk, sondern legte auch einen gemeinsamen Preisrahmen für die Arbeiten fest.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern und daraufhin eingeleiteter Ermittlungen stellte die Landeskartellbehörde NRW fest, dass sich die freie Wahl der Schornsteinfeger, die mit der Liberalisierung bezweckt werden sollte, im Laufe des Jahres 2013 im Kreis Mettmann kaum etablieren konnte. Diese Situation verbesserte sich indessen im ersten Halbjahr 2014 deutlich. Dabei waren insbesondere Aufklärungsmaßnahmen über die geltende Wettbewerbsstruktur sowie die umfangreiche Kooperation der Schornsteinfeger der Kreisgruppe Mettmann mit der Landeskartellbehörde NRW hilfreich.

Vor diesem Hintergrund wird die Landeskartellbehörde über die nun abgeschlossenen Verfahren hinaus von weiteren Ermittlungen im Kreis Mettmann absehen und die künftige Entwicklung beobachten.

Bei der Festsetzung der Bußgelder wurde berücksichtigt, dass mit den Betroffenen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Die verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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