Land regelt vorab geplante bundeseinheitliche Vorgaben in der Coronabetreuungsverordnung zu den Schulen

Schulen in 13 Kreisen und kreisfreien Städten bleiben ab Montag im Distanzunterricht

16. April 2021
Bleistifte im Glas

Die Landesregierung schafft in einer Landesverordnung schon jetzt die Vorgaben, die den noch ausstehenden geplanten bundeseinheitlichen Regelungen entsprechen.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung schafft in einer Landesverordnung schon jetzt die Vorgaben, die den noch ausstehenden geplanten bundeseinheitlichen Regelungen entsprechen.
 
In 13 Kreisen und kreisfreien Städten liegt die 7-Tages-Inzidenz heute bei über 200. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen starten am Montag in den Wechselunterricht mit Ausnahme der Schulen in den Kommunen, die über einer Inzidenz von 200 liegen. In diesen Kommunen bleibt daher der Wechselunterricht auch ab Montag (19. April 2021) ausgesetzt. Damit bleibt es in diesen Kreisen und kreisfreien Städten bis zu einem Absinken der Inzidenzwerte für mindestens drei Tage unter 200 unverändert bei den seit dem Ende der Osterferien geltenden Regelungen, dass nur die Abschlussklassen und eine pädagogsiche Betreuung in Präsenz erfolgen und alle anderen Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht erhalten.
 
Das konkrete Verfahren – auch für Kreise und kreisfreie Städte, die künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 überschreiten – wird durch eine Ergänzung der Coronabetreuungsverordnung geregelt: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet. Dies ist im Regelfall ab dem zweiten Tag nach Feststellung der Fall. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht.
 
Nicht betroffen von dieser Maßgabe und daher weiterhin im Präsenzformat zulässig ist der Unterricht
 

  • für die Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs,
  • in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
 
Ebenfalls weiter möglich ist insbesondere das Angebot der pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden.
 
Sinkt der Inzidenzwert für mindestens drei Tage unter 200, wird zum nächsten Wochenbeginn der Wechselunterricht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten wieder aufgenommen. Auch dies wird durch das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden. 
 
Folgende Kreise und kreisfreien Städte liegen Stand heute bereits über einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und bleiben daher definitiv ab Montag im Distanzunterricht:
 
  1. Stadt Duisburg
  2. Stadt Gelsenkirchen
  3. Stadt Hagen
  4. Stadt Krefeld
  5. Märkischer Kreis
  6. Stadt Mülheim an der Ruhr
  7. Oberbergischer Kreis
  8. Rheinisch-Bergischer Kreis
  9. Stadt Remscheid
  10. Kreis Siegen-Wittgenstein
  11. Stadt Solingen
  12. Kreis Unna
  13. Stadt Wuppertal

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