Land NRW fördert Nahmobilität und kommunalen Straßenbau mit 38 Millionen Euro – Keine Planungs- und Finanzierungssicherheit bei den Entflechtungsmitteln des Bundes
Mit dem Stadtverkehrsförderprogramm 2013 in Höhe von 38 Millionen Euro unterstützt das NRW-Verkehrsministerium in diesem Jahr die Nahmobilität und den kommunalen Straßenbau. Im Nahmobilitätsprogramm 2013 werden insgesamt 92 neue Vorhaben mit Zuwendungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro gefördert. Die Förderung der Nahmobilität, also des Fußgänger- und Radverkehrs, finanziert das Land aus eigenen Haushaltsmitteln. Einschließlich der kommunalen Eigenmittel wird so ein Bauvolumen von fast 17,3 Millionen Euro umgesetzt. „Fuß- und Radverkehr spielen angesichts der ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Vorteile eine immer wichtigere Rolle. Nahmobilität findet in erster Linie auf kommunaler Ebene statt“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Förderung der kommunalen Nahmobilität ist daher ein zentraler Aspekt des Aktionsplans der Landesregierung.“
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:
Mit dem Stadtverkehrsförderprogramm 2013 in Höhe von 38 Millionen Euro unterstützt das NRW-Verkehrsministerium in diesem Jahr die Nahmobilität und den kommunalen Straßenbau.
Im Nahmobilitätsprogramm 2013 werden insgesamt 92 neue Vorhaben mit Zuwendungen in Höhe von 11,9 Millionen Euro gefördert. Die Förderung der Nahmobilität, also des Fußgänger- und Radverkehrs, finanziert das Land aus eigenen Haushaltsmitteln. Einschließlich der kommunalen Eigenmittel wird so ein Bauvolumen von fast 17,3 Millionen Euro umgesetzt.
„Fuß- und Radverkehr spielen angesichts der ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Vorteile eine immer wichtigere Rolle. Nahmobilität findet in erster Linie auf kommunaler Ebene statt“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Die Förderung der kommunalen Nahmobilität ist daher ein zentraler Aspekt des Aktionsplans der Landesregierung.“
Immer mehr Menschen bewegen sich nichtmotorisiert fort. Dies erfordert leistungsfähige Verkehrsanlagen wie Radwege, Fahrradabstellanlagen und Bürgersteige, Serviceangebote wie Fahrradstationen und Ladestationen für Pedelecs. Wegweisungssysteme fördert das Land ebenso wie Aktionen zur Stärkung der Verkehrssicherheit.
Der Programmpunkt „Kommunaler Straßenbau“ wird aus den Mitteln finanziert, die der Bund dem Land nach dem Entflechtungsgesetz (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen) zuweist. Da die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen sind, ist derzeit überhaupt nicht absehbar, in welcher Höhe das Land für den Zeitraum 2014 – 2019 mit Entflechtungsmitteln rechnen kann.
Wegen der daraus resultierenden Planungs- und Finanzierungsunsicherheit sieht sich das NRW-Verkehrsministerium gezwungen, für den kommunalen Straßenbau nur noch ein stark reduziertes Förderprogramm 2013 aufzulegen. Es enthält 52 Vorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von 26,13 Millionen Euro, was etwa einem Fünftel des Volumens des Vorjahres (145 Millionen) entspricht. Damit wird vor Ort ein Bauvolumen von rund 60 Millionen Euro realisiert.
Die Liste aller geförderten Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus und der Nahmobilität 2013 finden Sie unter www.mbwsv.nrw.de.
Dort sind auch die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus Nordrhein-Westfalen zu finden.
Pressekontakt: bernhard.meier@mbwsv.nrw.de, Tel. 0211/3843-1013
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