Land hilft bei der Suche nach der Traumimmobilie / Minister Jäger: Informationen zum Grundstücksmarkt in NRW ab sofort auf dem Smartphone
Wer auf der Suche nach seiner Traumimmobilie in NRW unterwegs ist, bekommt ab sofort praktische Hilfe vom Land. Mit Hilfe einer App können aktuelle Informationen zum Grundstücksmarkt direkt auf dem Smartphone abgerufen werden. Dabei wird der aktuelle Standort wird über die GPS-Funktion des Gerätes erfasst. Auf Karten werden dann die Richtwerte für den umliegenden Grund und Boden angezeigt.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Wer auf der Suche nach seiner Traumimmobilie in NRW unterwegs ist, bekommt ab sofort praktische Hilfe vom Land. Mit Hilfe einer App können aktuelle Informationen zum Grundstücksmarkt direkt auf dem Smartphone abgerufen werden. Dabei wird der aktuelle Standort über die GPS-Funktion des Gerätes erfasst. Auf Karten werden dann die Richtwerte für den umliegenden Grund und Boden angezeigt. "Diese App ist in Deutschland bisher einmalig. Wir helfen, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Bereits seit 2003 veröffentlicht das Land Bodenrichtwerte über BORIS.NRW im Internet. Seitdem verzeichnet dieser Service über eine Million Zugriffe im Monat. Der Dienst ist damit eines der erfolgreichsten E Government-Projekte des Landes. „Die Informationen sind bei Maklern und Kaufinteressierten sehr gefragt. Da war es nur eine logische Konsequenz, die Daten auch als App zur Verfügung zu stellen", erklärte Jäger.
Ab sofort ist die App BORISplus.NRW im Apple Store und bei Google Play kostenlos erhältlich. Die abgerufenen Informationen sind ebenfalls kostenfrei. „BORISplus.NRW“ wurde für das iPhone von Apple und Android-Geräte von Google entwickelt. Mit ihr können die Bodenrichtwerte speziell auf Smartphones und Tablet-PC angezeigt werden.
Hintergrundinformationen:
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind. Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Bodenrichtwerte werden jährlich von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres ermittelt und beschlossen. Die Ableitung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse und ein wichtiger Baustein in der Sicherstellung der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.borisplus.nrw.de abrufbar.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.
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