Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger
Landesregierung verlängert Sofortprogramm
Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert.
Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert. Sie können Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn sie kein eigenes Auto nutzen können.
„Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern gut zur Arbeit kommen. Sie halten seit Monaten mit ihrem Einsatz das Gesundheitssystem am Laufen. Da kann unser Förderprogramm eine echte Entlastung sein“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Das Förderprogramm für kostenlose Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Anmietzeitraums. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, aber für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.
Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern – also neben Akutkliniken auch Psychiatrien – und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw). Außerdem können Auszubildende sowie Beschäftigte das Programm nutzen, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.
Beschäftigte können ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug über ein einheitliches Formular anmelden. Das Formular und ein Merkblatt mit Informationen auch zu den teilnehmenden Autovermietern steht auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Unter dem zweiten Link befindet sich auch eine Karte, auf der man sich die nächstgelegenen Anmietstationen anzeigen lassen kann.
Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Teilnehmer nicht kümmern – das übernimmt der Autovermieter direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.