Kommunen können Haushaltsplanung für 2017 starten

„Arbeitskreis-Rechnung GFG“ veröffentlicht

20. Juli 2016

Das Kommunalministerium hat die Arbeitskreis-Rechnung zum Finanzausgleich 2017 in NRW bekannt gegeben. Voraussichtlich werden Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im Jahr 2017 insgesamt Zuweisungen in Höhe von 10,557 Milliarden Euro erhalten.

Inneres

Das Kommunalministerium hat die Arbeitskreis-Rechnung zum Finanzausgleich 2017 in NRW bekannt gegeben. Voraussichtlich werden Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im Jahr 2017 insgesamt Zuweisungen in Höhe von 10,557 Milliarden Euro erhalten. Das sind rund 177 Millionen Euro (1,71 Prozent) mehr als im Vorjahr. Die vorläufige Zahl basiert auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung für 2016. Hierbei sind Vorwegabzüge z. B. für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspakt berücksichtigt.
 
Die „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Kommunalministerium und dem Finanzministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) in NRW. Damit soll den nordrhein-westfälischen Kommunen eine frühzeitige Orientierung über das nächste Gemeindefinanzierungsgesetz gegeben werden, um so zeitig den Haushalt planen zu können.
 
Die „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ kann unter www.mik.nrw.de abgerufen werden. Dort ist auch eine erste Übersicht zur voraussichtlichen Zahlung der Solidaritätsumlage im Jahr 2017 verfügbar.
 
Erläuterungsbeispiel zur Arbeitskreis-Rechnung GFG 2017:
 
Die Gemeinde/die Stadt/der Kreis ……… erhält im Jahr 2017 voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von insgesamt ............................Euro . Das sind ...............................Euro  (...... Prozent) mehr/weniger als im Vorjahr. An Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von .......................Euro vorgesehen. Die Steuerkraft/Umlagekraft der Stadt/Gemeinde/des Kreises ...................... stieg/sank um .............................Euro (............Prozent) auf ........................Euro.
 
 
Weitere Informationen zum kommunalen Finanzausgleich finden Sie unter:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich/gfg-2017.html

Kontakt

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de