Keine Sonntagsarbeit bei Post und DHL in NRW

Guntram Schneider: Post zeigt sich einsichtig nach Einschreiten des Arbeitsschutzes

26. Juni 2015

Das Arbeitszeitgesetz verbietet grundsätzlich die Sonntagsarbeit. Eine Ausnahme gilt unter bestimmten Voraussetzungen für die Beförderung von Sendungen, jedoch nicht für die Abarbeitung von Streikfolgen, die grundsätzlich auch an Werktagen erfolgen kann.

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Das Vorgehen des Landesarbeitsministeriums zeigt Wirkung. Aufgrund zahlreicher Hinweise auf unzulässige Sonntagsarbeit bei der Zustellung von Briefen und Paketen hatte Minister Guntram Schneider die Bezirksregierungen gebeten, für eine Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Niederlassungen der Deutschen Post AG und den DHL Delivery GmbH zu sorgen.
 
Entgegen der Ankündigung wird es nach Informationen der Arbeitsschutzabteilung des Arbeitsministeriums dieses Wochenende bei Post- und DHL-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in NRW keine Sonntagsarbeit geben. Minister Schneider: „Ich begrüße, dass sich die Deutsche Post AG und die DHL Delivery GmbH in NRW einsichtig gezeigt und zugesagt haben, am kommenden Wochenende auf Sonntagsarbeit zu verzichten.“
 
Damit ist dem Arbeitsschutz in NRW Rechnung getragen. Das Arbeitszeitgesetz verbietet grundsätzlich die Sonntagsarbeit. Eine Ausnahme gilt unter bestimmten Voraussetzungen für die Beförderung von Sendungen, jedoch nicht für die Abarbeitung von Streikfolgen, die grundsätzlich auch an Werktagen erfolgen kann.

 

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