Kabinett schafft Voraussetzung für Grundschulangebot auf hohem Niveau
Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen.
8. Schulrechtsänderungsgesetz: Das Prinzip "Kurze Beine - Kurze Wege" gilt auch in Zukunft
Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Kabinettbeschluss über das 8. Schulrechtsänderungsgesetz erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Wir schaffen die Voraussetzung für ein dauerhaft finanzierbares und wohnungsnahes Grundschulangebot auf hohem Niveau. Mit dem Gesetzentwurf tragen wir dem Prinzip ‚Kurze Beine – Kurze Wege’ auch in Zukunft Rechnung.“
Der Gesetzentwurf geht auf eine Vereinbarung im Rahmen des Schulkonsenses zurück. Im Juli 2011 hatten sich CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, kleine wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst zu erhalten. Im Dezember 2011 hatte Ministerin Löhrmann ein entsprechendes Konzept vorgestellt. Der Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes basiert auf diesem Konzept.
Den Entwurf finden Sie hier.
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