Justizministerinnen und Justizminister kommen in Düsseldorf zusammen
„Strafschärfungen und inhaltliche Anpassungen im Sexualstrafrecht sind lange überfällig"
Gemeinsame Presseerklärung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Gemeinsame Presseerklärung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein:
Am Donnerstag, 18. Juni 2020, kamen die Justizministerinnen und Justizminister der B-Länder zu der turnusmäßigen Koordinierungsrunde zusammen. Gastgeber bei dem Treffen, das dieses Mal in Düsseldorf stattfand, war der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach.
Themenschwerpunkte des Treffens waren die Erfahrungen des Justizvollzugs in der Corona-Pandemie, Strafschärfungen und weitere Anpassungen im Sexualstrafrecht, der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sowie der Schutz von Verbrauchern bei online geschlossenen Dauerschuldverhältnissen.
Die Sprecherin der B-Länder, Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, begrüßte das Ergebnis der Konferenz: „Unser Treffen hat erneut gezeigt, dass die B-Seite eine große Einheit ist. Insbesondere waren wir uns alle einig, dass nicht erst seit Bekanntwerden der schrecklichen Taten von Münster die lange geforderten Strafschärfungen und Anpassungen im Sexualstrafrecht schnellstmöglich kommen müssen."
Verbesserungsbedarf wurde im Verfahren zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ausgemacht: „Wir finden es misslich, wie die Länderbeteiligung in dieser wichtigen Angelegenheit ausgefallen ist. Eine längere Frist zur Stellungnahme wäre wünschenswert gewesen. Außerdem hat es uns verwundert, dass die Frist zur Stellungnahme am letzten Freitag ausgelaufen ist, der Entwurf von der Bundesregierung aber bereits am Dienstag beschlossen wurde", so Kühne-Hörmann weiter.
Die Justizministerinnen und Justizminister beabsichtigen zudem den Verbraucherschutz bei Dauerschuldverhältnissen, die im Internet abgeschlossen worden sind, zu verbessern. „Inzwischen kann man Dauerschuldverhältnisse mit einem Klick im Internet abschließen. Leider funktioniert das Lösen von diesen Verträgen häufig nicht ganz so leicht. Wir planen daher eine Gesetzesinitiative, die die Lösungsmöglichkeiten von Dauerschuldverhältnissen, die ein Verbraucher im Internet abgeschlossen hat, deutlich vereinfachen wird", so der Minister der Justiz Peter Biesenbach.