Justizminister Biesenbach will Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten stärken

Bundesrat bringt Stärkungsgesetz beim Deutschen Bundestag ein

7. Mai 2021

In seiner Plenarsitzung am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, den federführend von Nordrhein-Westfalen und Hamburg erarbeiteten „Gesetzentwurf zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ bei dem Deutschen Bundestag einzubringen.

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In seiner Plenarsitzung am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, den federführend von Nordrhein-Westfalen und Hamburg erarbeiteten „Gesetzentwurf zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ bei dem Deutschen Bundestag einzubringen.
 
Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass große Wirtschaftsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr zwei Millionen Euro erstinstanzlich – also direkt – bei bestimmten Oberlandesgerichten geführt werden können, wenn beide Parteien dies wünschen. Daneben soll es bei entsprechendem Einvernehmen möglich sein, solche Verfahren schriftlich wie mündlich auch vor englischsprachigen Senaten („Commercial Courts“) auf Englisch zu verhandeln. Für die Auswahl dieser Oberlandesgerichte sind die Länder zuständig.
 
Nordrhein-Westfalens Justizminister Biesenbach: „Als Justiz möchten wir dem Wirtschaftsleben das Angebot machen, bei umfangreichen Rechtsstreitigkeiten um große Summen auf die Landgerichtsebene zu verzichten und direkt spezialisierte Senate bei wenigen – eigens hierfür ausgesuchten – Oberlandesgerichten in Anspruch nehmen zu können. Das spart in erster Linie Zeit bei garantiert höchster Rechtsprechungsqualität. Gleichzeitig werden die Landgerichte von Fällen entlastet, die sie im laufendem Alltagsgeschäft kaum zeitgerecht abarbeiten können.“
 
Um den besonderen Anforderungen großer Wirtschaftsstreitigkeiten im Verfahrensablauf besser gerecht zu werden, sieht der Gesetzentwurf für das Direktverfahren bei den Oberlandesgerichten auch effektivere Möglichkeiten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie die Möglichkeit von Wortprotokollen vor.
 
Biesenbach: „Mit dem Gesetz möchten wir erreichen, dass wirtschaftsrechtliche Großstreitigkeiten, die in den letzten Jahren eher vor privaten Schiedsgerichten oder im Ausland verhandelt wurden, vermehrt wieder vor staatlichen Gerichten in Deutschland landen. Als Justizminister des größten Bundeslandes werde ich alles daran setzen, dass unser Rechtsstaat und unsere Gerichte die Rechtsprechung im Wirtschaftsrecht weiter prägen und keinesfalls schleichend „aus der Hand geben“. Eine Fortentwicklung des Wirtschaftsrechts auf staatlich wie demokratisch legitimierter Grundlage ist nämlich Faktor und Garant für den Wirtschaftsstandort insgesamt.“
 

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