Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Weiterer Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca

9. Mai 2021
Presse-Briefing zur aktuellen Lage im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie

Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidungen der Gesundheitsministerkonferenz zum weiteren Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca. In NRW können bereits seit Anfang der Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen.

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Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidungen der Gesundheitsministerkonferenz zum weiteren Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Diese sehen eine Aufhebung der Impfpriorisierung für den Impfstoff vor. Zudem wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit.
 
In Nordrhein-Westfalen können bereits seit Anfang der Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen. Voraussetzung ist, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart. Hier kann in Absprache mit dem Arzt der flexiblere Zeitraum für die Terminierung der Zweitimpfung genutzt werden. Denjenigen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, steht es darüber hinaus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auszutauschen.
 
Auf die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen hat der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz derzeitig keine Auswirkungen, da das Land momentan keinen AstraZeneca-Impfstoff für Erstimpfungen in den Impfzentren erhält. Auch können bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden. Sofern die Impfzentren im Land wieder AstraZeneca-Impfstoff für Erstimpfungen erhalten sollten, werden die neuen Regeln angewendet.
 
Das Gesundheitsministerium weist zudem nochmals darauf hin, dass die Impfungen von Personen über 60 Jahre (Priorität 3) in Nordrhein-Westfalen begonnen haben und im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft ab sofort Impftermine vereinbart werden können. Im Gegensatz zu den Impfungen der Über-80- und Über-70-Jährigen finden die Impfungen nicht in den Impfzentren statt, sondern in den Arztpraxen. Auch hier werden die Termine direkt mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart. Als Impfstoff wird im Normalfall AstraZeneca verimpft.
 
„Wir kommen hiermit dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, bei der Ärztin bzw. dem Arzt ihres Vertrauens geimpft zu werden. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein-Westfalen meinen Dank auszusprechen. Sie machen seit ihrem Einstieg in die Impfkampagne einen sehr guten Job. Ich betone, dass ich hier keinen Widerspruch zur Notwendigkeit der Impfzentren sehe. Diese werden nun schwerpunktmäßig Menschen impfen, die aufgrund ihres Berufs ein Impfangebot erhalten,“ so Minister Laumann.

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