IKEA Ansiedlung in Wuppertal
Das Land NRW, IKEA und die Stadt Wuppertal haben sich am 25. April 2014 über die Ansiedlung eines IKEA Einrichtungshauses mit 25.500 qm in Wuppertal grundsätzlich – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren – geeinigt. Am angedachten Standort am Autobahnkreuz Wuppertal Nord soll ein reines Einrichtungshaus entstehen, um das vorhandene Angebotsdefizit in Wuppertal im Bereich Möbel zu kompensieren.
Die Staatskanzlei teilt mit:
Das Land NRW, IKEA und die Stadt Wuppertal haben sich heute, 25. April 2014, über die Ansiedlung eines IKEA Einrichtungshauses mit 25.500 qm in Wuppertal grundsätzlich – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren – geeinigt.
Am angedachten Standort am Autobahnkreuz Wuppertal Nord soll ein reines Einrichtungshaus entstehen, um das vorhandene Angebotsdefizit in Wuppertal im Bereich Möbel zu kompensieren.
Um eine schnelle Lösung ohne langfristige juristische Auseinander¬setzung zu ermöglichen, hat IKEA die Bereitschaft erklärt, auf die Errichtung des geplanten Homeparks zu verzichten, sobald das Land NRW „Grünes Licht“ für die notwendige Änderung des Flächen¬nutzungsplans für das geplante IKEA-Einrichtungshaus gegeben hat. IKEA geht davon aus, dass durch den Verzicht auf den Homepark nun alle Planungsschritte schnell und rechtssicher durchgeführt werden können.
Johannes Ferber, Geschäftsführer der IKEA-Verwaltungs-GmbH, erklärte, dass IKEA gemeinsam mit dem Land anstrebe, auf diesem Weg ein Konzept zu finden, dass nach der Realisierung von IKEA in Wuppertal die Errichtung von weiteren IKEA-Einrichtungshäusern in NRW unter Berücksichtigung der Regelungen des Landesentwicklungsplans und der jeweiligen kommunalen Gegebenheiten ermögliche.
„Für die Stadt Wuppertal ist es von entscheidender Bedeutung, die Ansiedlung des IKEA Einrichtungshauses schnell und effizient umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger in Wuppertal warten seit langem auf die Realisierung dieses Projektes. Dieses ist für Politik und Verwaltung ein gewichtiges Argument, diese Lösung mit zu tragen und die notwendigen weiteren Umsetzungsschritte zu forcieren“, erklärt Oberbürgermeister Peter Jung.
„Wir sind davon überzeugt, dass der im Juli letzten Jahres in Kraft getretene LEP NRW – sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel – mit seiner wesentlichen Zielrichtung unsere Innenstädte zu stärken, die Ansiedlung von Möbelhäusern in NRW auch weiterhin ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns daher darüber, dass eine Lösung in Sicht ist, die sowohl die berechtigten Belange der Bürger und Bürgerinnen in Wuppertal als auch die der Bürger und Bürgerinnen der umliegenden Städte berücksichtigt“, erklärt Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, Chef der Staatskanzlei des Landes NRW.
Die Stadt Wuppertal wird daher die anhängigen Klagen gegen das Land NRW aussetzen – aber erst nach erfolgter Genehmigung des Flächennutzungsplans die Klagen zurückziehen.
Auf der Basis dieses gefundenen Kompromisses werden Land, Stadt und IKEA alle Beteiligten umgehend beauftragen, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten mit dem Ziel, das Verfahren schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense, Telefon: 0211 837-1231.
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