Haushaltsentwurf 2014 / Ministerin Löhrmann: Inklusion und Schulkonsens haben Priorität
Die Inklusion und der Schulkonsens stehen im kommenden Jahr ganz oben auf der Agenda des Schulministeriums. Das geht aus dem Haushaltsentwurf für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hervor. Schulministerin Sylvia Löhrmann stellte die Eckpunkte des Einzelplans 05 im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vor. „Bei angespannter Haushaltslage setzt die Landesregierung einen Investitionsschwerpunkt im Schulbereich“, erklärte Ministerin Löhrmann und betonte weiter: „Die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Schuletat. Einsparungen erfolgen jedoch mit Augenmaß bei klaren Prioritätensetzungen. Wir investieren deutlich in die Umsetzung der Inklusion und des Schulkonsenses. Insgesamt ist der Etatentwurf ausgewogen und eine gute Grundlage, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Unser Ziel ist ein sozial gerechtes, leistungsfähiges und vielfältiges Schulsystem. Wir arbeiten daran, den Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft zu entkoppeln.“
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Die Inklusion und der Schulkonsens stehen im kommenden Jahr ganz oben auf der Agenda des Schulministeriums. Das geht aus dem Haushaltsentwurf für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hervor. Schulministerin Sylvia Löhrmann stellte die Eckpunkte des Einzelplans 05 im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vor.
„Bei angespannter Haushaltslage setzt die Landesregierung einen Investitionsschwerpunkt im Schulbereich“, erklärte Ministerin Löhrmann und betonte weiter: „Die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Schuletat. Einsparungen erfolgen jedoch mit Augenmaß bei klaren Prioritätensetzungen. Wir investieren deutlich in die Umsetzung der Inklusion und des Schulkonsenses. Insgesamt ist der Etatentwurf ausgewogen und eine gute Grundlage, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Unser Ziel ist ein sozial gerechtes, leistungsfähiges und vielfältiges Schulsystem. Wir arbeiten daran, den Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft zu entkoppeln.“
Der Einzelplan 05 ist mit einem Anteil von 25 Prozent an den Gesamtausgaben des Landes auch in 2014 der größte Einzeletat. Das Ausgabenvolumen beträgt knapp 15,6 Milliarden Euro. Das sind rund 465 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Größter Posten sind die gestiegenen Personalausgaben. Sie machen einen Anteil von rund 87 Prozent aus.
Folgende Maßnahmen stehen im kommenden Jahr im Mittelpunkt:
Inklusion: Rund 1.200 zusätzliche Lehrerstellen werden in 2014 für die Inklusion bereitgestellt. Bis zum Schuljahr 2017/18 wird die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung auf 3.215 steigen. Damit wird in der Primar- und Sekundarstufe I eine Integrationsquote von bis zu 50 Prozent ermöglicht. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2010/11 betrug die Inklusionsquote 18,3 Prozent. 532 zusätzliche Lehrerstellen wurden dafür bereitgestellt. „Auch im kommenden Jahr werden wir die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Inklusion ausweiten. Bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen steht einer Verdreifachung der Integrationsquote eine Versechsfachung der zusätzlichen Lehrerstellen gegenüber. Hier wird deutlich, wie stark sich das Land engagiert“, betonte Ministerin Löhrmann.
Schulkonsens: Der Schulkonsens von 2011 hat in Nordrhein-Westfalen eine außerordentlich dynamische Schulentwicklung in Gang gesetzt. Innerhalb von nur zwei Jahren wurden 84 Sekundarschulen, 58 neue Gesamtschulen und eine PRIMUS-Schule errichtet. Ministerin Löhrmann: „Wir halten Wort, und es erfolgt ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen eine schrittweise Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte.“ Für die Umsetzung des Schulkonsenses sind in 2014 insgesamt 1.215 Lehrerstellen vorgesehen.
Ganztag: Für den gebundenen Ganztag werden über 5.700 Stellen zur Verfügung gestellt. Für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) sind es 2.278 Stellen. Das Ausgabenvolumen für die OGS beträgt damit über 339 Millionen Euro, insgesamt stehen 262.500 Plätze zur Verfügung. Annähernd 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I können ein gebundenes oder offenes Ganztagsangebot nutzen.
Weitere Maßnahmen: 500 Stellen werden den Gymnasien über ihren Bedarf hinaus zur weiteren Abfederung des Doppeljahrgangs zur Verfügung gestellt. 109 Stellen werden zusätzlich für die weitere Erhöhung der Leitungszeit an Grundschulen eingesetzt. 70 Stellen werden für das neue Übergangssystem Schule-Beruf bereitgestellt. 50 Stellen werden für den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts eingesetzt. Die Zuschüsse für die privaten Ersatzschulen erhöhen sich um rund 62 Millionen Euro auf insgesamt über 1,39 Milliarden Euro.
Die Stellenzahl im Lehrerstellenhaushalt sinkt 2014 im Saldo um 2.687 auf 151.778. Die Stellenabsetzungen stehen nicht im Zusammenhang mit demografischen Effekten. Es handelt sich um stellentechnische Anpassungen, die teils auf längerfristig angelegte Maßnahmen verschiedener Vorgängerregierungen zurückgehen. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung. Im Einzelnen werden Stellen in folgenden Bereichen abgesetzt:
Der Stellenbedarf für die Rückgabe der Vorgriffsstunden sinkt um 1.150 Stellen.* 704 sogenannte Vorgriffsstellen werden planmäßig abgesetzt. Durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von 24 auf 18 Monate können 368 Fachleiterstellen abgesetzt werden. 229 Stellen können durch den Abbau von Warteschleifen in Folge des neuen Übergangssystems ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘“ entfallen. 160 Stellen können abgesetzt werden, weil sich der Stellenbedarf in der Grundschule durch niedrigere Einschulungszahlen verringert.
Diesen Stellenabsetzungen stehen 34 neue Stellen für das Praxissemester in der ersten Phase der Lehrerausbildung gegenüber.
Die Rede von Schulministerin Sylvia Löhrmann im Ausschuss für Schule und Weiterbildung können Sie unter www.schulministerium.nrw.de nachlesen.
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* Abbau von Vorgriffsstunden und Vorgriffsstellen
1996 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ein "Mittelfristiges Konzept zur Sicherung der Unterrichtsversorgung" beschlossen. Hintergrund war ein kurzzeitiger Anstieg der Schülerzahlen. Zwei Maßnahmen stechen aus diesem Konzept hervor:
1. Vorgriffsstunden: Lehrerinnen und Lehrer im Alter zwischen 30 und 49 Jahren mussten vom Schuljahr 1997/98 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2003/04 eine zusätzliche Unterrichtsstunde mehr arbeiten. Die Rückgabe dieser Vorgriffsstunden erfolgt schrittweise seit dem Schuljahr 2008/09 durch eine entsprechende Absenkung der Pflichtstundenzahl. Hierfür stehen befristete Ausgleichsstellen zur Verfügung, die schrittweise abgebaut werden.
2. Vorgriffsstellen: Von 1996 bis 2000 wurden im Vorgriff auf zukünftige Pensionierungen 2.000 befristete Vorgriffsstellen geschaffen. Die ersten 1.296 Vorgriffsstellen wurden in der Zeit von 2007 bis 2009 schrittweise abgebaut. Die Absetzung der verbleibenden 704 kw-Stellen wird mit dem Haushalt 2014 realisiert.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
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