Gülletransporte aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen können nun kontrolliert werden / Minister Remmel: Wichtige Lücke in der Überwachung wird geschlossen
Die Kontrollbehörden für das Düngerecht in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben gemeinsam eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Behörden auf deutscher Seite die Nutzung der Daten des niederländischen sogenannten „Digitalen Dossiers“ erlaubt. Darin sind alle Daten wie Güllemenge, Abgeber, Aufnehmer sowie Zeit und Ort des Grenzübertritts für jeden einzelnen Gülletransport erfasst. So kann gezielt kontrolliert werden, welcher Betrieb welche Güllemenge aufnimmt.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Die Kontrollbehörden für das Düngerecht in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben gemeinsam eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Behörden auf deutscher Seite die Nutzung der Daten des niederländischen sogenannten „Digitalen Dossiers“ erlaubt. Darin sind alle Daten wie Güllemenge, Abgeber, Aufnehmer sowie Zeit und Ort des Grenzübertritts für jeden einzelnen Gülletransport erfasst. So kann gezielt kontrolliert werden, welcher Betrieb welche Güllemenge aufnimmt.
„Mit dieser Vereinbarung wird eine wichtige Lücke in der Überwachung der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger geschlossen“, begrüßte Minister Remmel die Vereinbarung. „Vor allem in den Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem hohem Viehbesatz wird eine Überwachung der Gülleströme vom Ort des Entstehens bis zum Ort der Verwertung immer wichtiger. Wir müssen eine ordnungsgemäße Anwendung nach den Vorgaben der Düngeverordnung sicherstellen. Denn das Grundwasser in den viehstarken Regionen leidet noch heute unter dem übermäßigen Nährstoffeintrag der vergangenen Jahrzehnte, die Nitratbelastungen liegen hier weit über den Grenzwerten.“
Neben der Belastung des Grundwassers mit Nitraten, weist der Minister auch auf das Thema Mikroschadstoffe hin. Schon im Jahr 2009 hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in 71 Prozent der untersuchten Gülleproben Arzneimittelrückstände nachgewiesen.
Bereits im Mai 2012 wurde eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt, die jeden Abgeber von Wirtschaftsdünger verpflichtet, die jährlich abgegebenen Mengen und Abnehmer an die Landwirtschaftskammer als zuständige Überwachungsbehörde zu melden. Zukünftig kann nun auch die Gülle aus den Niederlanden in dieses System einbezogen werden. Als weiteren Baustein wurde in einem Erlass an die Landwirtschaftskammer als zuständige Düngebehörde klargestellt, dass bis auf wenige Ausnahmefälle im Herbst kein Düngebedarf für die Pflanzen besteht. Damit darf beispielsweise nach Mais keine Gülle mehr aufgebracht werden. Die Kontrolle dieser Anforderungen kann mit Einblick in die digitalen Dossiers der Niederlande nun auch für importierte Gülle geleistet werden.
Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist können als wertvolle Düngemittel Nährstoffkreisläufe schließen und ressourcenschonend Mineraldünger ersetzen. Gleichzeitig entstehen durch unsachgemäße Anwendung Risiken für Luft, Boden und Gewässer. Die Aufbringung ist daher auf 170kg Stickstoff pro Hektar und Jahr begrenzt, jeder Betrieb muss darüber hinaus Nährstoffbilanzen erstellen. Oft stehen die dafür notwendigen Flächen nicht mehr ausreichend im eigenen Betrieb zur Verfügung, daher werden Wirtschaftsdünger zunehmend in andere Betriebe mit ausreichender Fläche verbracht. Dazu kommen Gärreste aus Biogasanlagen oder Gülle und Importe von Hühnertrockenkot aus den Nachbarländern Niederlande und Belgien.
Weitere Informationen zur Düngeverordnung sowie zur Landesverbringungsverordnung sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).
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