Groschek: Gutes Ergebnis für die Beschäftigten bei den Verkehrsbetrieben

Länder stimmen im Bundesrat für faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV

10. Februar 2017

Der Bundesrat hat heute dem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. „Wir wollen Dumpinglöhne im ÖPNV vorhindern. Mit der heutigen Annahme unseres Antrags im Bundesrat sind wir einen Schritt weiter gekommen. Jetzt ist der Bundestag am Zug“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek.

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„Wir wollen Dumpinglöhne im ÖPNV vorhindern. Mit der heutigen Annahme unseres Antrags im Bundesrat sind wir einen Schritt weiter gekommen. Jetzt ist der Bundestag am Zug“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek.
 
Der Bundesrat hat heute dem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. Die Bundesländer wollen Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping im ÖPNV verhindern. Der Gesetzentwurf - Drucksache 741/16 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz) - soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV gewährleisten.
 
Verkehrsminister Michael Groschek: "Ich bin froh, dass die Länder unseren Antrag im Bundesrat unterstützt haben. Jetzt muss der Bundestag die Initiative rasch aufgreifen. Sozialdumping im ÖPNV schadet nämlich allen: den Beschäftigten, den Kunden und letztlich auch den Verkehrsbetrieben und Kommunen. Attraktiver ÖPNV braucht auch attraktive Arbeitsplätze."
 
Zum Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf wollen die Länder erreichen, dass soziale Faktoren auch für sogenannte „eigenwirtschaftliche“ Verkehre gelten. Auch Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel sollen dort gelten. Ebenso sollen weitere Standards – etwa in Bezug auf Umweltaspekte, Kundenbetreuung, Fahrplananpassung – Anwendung finden können.
 
Als „eigenwirtschaftlich“ bezeichnet das Personenbeförderungsgesetz Bus- und Bahnlinien oder -netze, die ohne Defizitausgleich der Kommunen auskommen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Qualität und die Einhaltung sozialer Standards in der gesamten Branche sichergestellt werden

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