In Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung: Reul ordnet Beflaggung am 20. Juni an

16. Juni 2023
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Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat für Dienstag, den 20. Juni 2023, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung auf Vollmast angeordnet. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung findet zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag statt. An dem Tag wird den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht.

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Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul hat für Dienstag, den 20. Juni 2023, aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung auf Vollmast angeordnet. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung findet zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag statt. An dem Tag wird den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung und insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Der Gedenktag wurde durch Beschluss der Bundesregierung vom 27. August 2014 eingeführt und wird seit dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni begangen.

Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

Weitere Informationen zu den Themen Landeswappen, Landesflagge und Landesfarben sowie über aktuelle Anlässe für besondere Beflaggung öffentlicher Gebäude finden Sie im Internet unter:

https://www.im.nrw/themen/verwaltung-recht/beflaggung-und-wappen/rechtsgrundlagen-von-wappen-flagge-und-farben

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