Fußball-Weltmeisterschaft 2014: NRW-Umweltministerium macht den Weg frei für Public-Viewing-Veranstaltungen
Für die Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 11. Juli 2014 auf Großbildleinwänden stehen die Spielregeln nun fest. In einem Erlass der Landesregierung wird klar gestellt, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr an geeigneten Orten möglich ist. Für die Genehmigung und Prüfung der einzelnen Public-Viewing-Angebote sind die Behörden vor Ort zuständig. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.
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