Fünf Millionen Euro für neue Weiterbildungskurse / Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds stehen zur Verfügung
Ab sofort können Volkshochschulen und die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen wieder Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen, um Weiterbildungskurse zu finanzieren. Fünf Millionen Euro stehen dafür in 2012 bereit. Die Kurse können dann in 2013 beginnen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:
Ab sofort können Volkshochschulen und die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen wieder Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen, um Weiterbildungskurse zu finanzieren. Fünf Millionen Euro stehen dafür in 2012 bereit. Die Kurse können dann in 2013 beginnen.
Gefördert werden neue Kurse, die für die Teilhabe am Erwerbsleben besonders wichtig sind. Sie reichen vom klassischen Alphabetisierungskurs bis hin zum Nachholen eines Schulabschlusses, immer verbunden mit berufsorientierenden und erwerbsweltlichen Erfahrungen. Weiterhin können Kooperationen zwischen Weiterbildungseinrichtungen und Schulen gefördert werden sowie Kurse, in denen sich Fachkräfte qualifizieren, um Jugendliche auf ihr Erwerbsleben vorzubereiten.
Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann und Arbeitsminister Guntram Schneider wiesen darauf hin, dass damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werde, nach der ergänzend Mittel des ESF für Maßnahmen der Weiterbildung eingesetzt werden sollen. Ministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „Ich freue mich, dass es auf diesem Wege möglich wird, zusätzliche Alphabetisierungskurse und nachholende Schulabschlüsse anzubieten“. Minister Guntram Schneider betonte: „Wir leisten damit auch einen Beitrag zur beruflichen Integration und Chancengleichheit.“
In 2013 stehen erneut fünf Millionen Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung. Über die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen ESF-Förderphase ab 2014 wird derzeit noch beraten.
Interessierte Volkshochschulen und andere anerkannte Weiterbildungseinrichtungen wenden sich an ihre jeweiligen Projektagenturen, die sie bei der Antragstellung beraten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505 oder -3506 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.
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