Fünf Millionen Euro für die Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Katastrophe
Landesregierung legt zweiten Hilfsfonds auf / Ministerpräsident Armin Laschet: Wir stehen ihnen bei, wir lassen sie nicht allein
Die Hinterbliebenen und Verletzen der Loveparade-Katastrophe erhalten zehn Jahre nach den Ereignissen in Duisburg weitere finanzielle Unterstützung.
Die Hinterbliebenen und Verletzen der Loveparade-Katastrophe erhalten zehn Jahre nach den Ereignissen in Duisburg weitere finanzielle Unterstützung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Landtags einen zweiten Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro aufgelegt. Die Anspruchsberechtigten werden derzeit von Ministerpräsident Armin Laschet persönlich angeschrieben und über das Hilfsprogramm informiert.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Opfer der Loveparade-Katastrophe sind auch heute, 10 Jahre nach den tragischen Ereignissen, unvergessen. Dieses furchtbare Unglück hat sich tief in das kollektive Gedächtnis unseres Landes eingebrannt, das seelische Leid und der körperliche Schmerz der vielen hundert betroffenen Menschen sind allgegenwärtig. Der zweite Hilfsfonds ist ein starkes Zeichen der fortdauernden Solidarität des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Hinterbliebenen sowie Verletzten und zugleich ein eindringliches Signal: Wir stehen ihnen bei, wir lassen sie nicht allein.“
Anspruchsberechtigt sind die Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Katastrophe, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem Soforthilfsfonds des Landes erhalten haben – die Hinterbliebenen wurden seinerzeit mit jeweils 20.000 Euro unterstützt; auch Verletzte, die länger stationär behandelt werden mussten, bekamen bis zu 20.000 Euro. Im Rahmen des zweiten Hilfsfonds werden die Hinterbliebenen nun mit weiteren 50.000 Euro vom Land unterstützt, Verletzte erhalten 5.000 Euro. Erstmals haben auch solche Verletzten einen Zahlungsanspruch, die nicht stationär behandelt werden mussten.
Die Auszahlung der Hilfeleistung erfolgt über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Anspruchsberechtigte können dort in einem unbürokratischen Verfahren einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. Dezember 2023 stellen; dann endet auch die Antragsfrist für Anträge aus dem Soforthilfefonds.
Unabhängig von der weiteren Unterstützung der Opfer arbeitet die Landesregierung – entsprechend dem einmütig gefassten Beschluss des Landtags – fortlaufend daran, dass sich eine Katastrophe wie bei der Loveparade nicht wiederholen kann. Am 24. Juli 2010 starben bei dem Musik-Festival in Duisburg 21 Menschen, mehrere hundert wurden verletzt. Derzeit überprüft und aktualisiert eine Expertenkommission im Ministerium des Innern den kurz nach der Katastrophe herausgegebenen „Orientierungsrahmen für die Durchführung von Großveranstaltungen im Freien“. Beraten wird die Kommission unter anderem von Herrn Professor Gerlach, dem Sachverständigen im Loveparade-Prozess. Die Arbeiten der Kommission sind bereits weit fortgeschritten.
Eine weitere, an das Ministerium der Justiz angegliederte Expertenkommission, soll in den nächsten Monaten Vorschläge erarbeiten, wie zukünftig eine bessere Aufarbeitung von komplexen Katastrophenfällen erfolgen kann.