Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Lübeck billigt alle Beschlussvorschläge Nordrhein-Westfalens
Minister der Justiz Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel haben eine positive Bilanz des Treffens der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder am 05. und 06. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde gezogen. Am Ende zahlreicher konstruktiver Gespräche und Erörterungen stand die mehrheitliche, zum Teil einstimmige Zustimmung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen Nordrhein-Westfalens.
Minister der Justiz Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel haben eine positive Bilanz des Treffens der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder am 05. und 06. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde gezogen. Am Ende zahlreicher konstruktiver Gespräche und Erörterungen stand die mehrheitliche, zum Teil einstimmige Zustimmung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen Nordrhein-Westfalens.
Minister Peter Biesenbach: „Mich hat vor allem die parteiübergreifende Unterstützung für die Verbesserung des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes gefreut. Ob es um die von uns geforderte Reform des Sexualstrafrechts, die Ausweitung der Verfolgbarkeit von Hasskriminalität im Internet oder einen effektiveren Schutz von Polizei, Rettungskräften und Gerichtsvollziehern/innen vor bislang noch straflosen nebulösen Drohungen (Bsp.: „Ich weiß, wo Du wohnst und habe immer ein Messer dabei“) geht: Überall gab es einen breiten Konsens, diese potentiellen Opfergruppen durch eine effektive und zeitgemäße Gesetzeslage so gut wie möglich schützen zu wollen. Daneben liegt mir die Stärkung des Justizstandortes Deutschland besonders am Herzen. Für die von uns gewünschte Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten (Commercial Courts) haben wir zum Beispiel mit der Zustimmung zur Einrichtung internationaler Senate für Handelssachen einen wichtigen ersten Schritt getan, attraktive und lukrative Verfahren verstärkt auch nach Nordrhein-Westfalen zu holen.“
Staatsekretär Dirk Wedel ergänzt: „Wir haben auf der Frühjahrskonferenz zudem eine Reihe von Beschlüssen gefasst, um die Justiz fit für die Zukunft aufzustellen. Unsere Untersuchungen und Empfehlungen zum digitalen Neustart, die Beschlüsse zu den Themen „Legal Tech“, zur Nutzung Künstlicher Intelligenz für Justizverfahren und die Optimierung von Prozessregeln mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verfolgen dasselbe Ziel: ohne Eingriff in die letzte Entscheidungshoheit unserer Bediensteten die Rechtsfindung schneller, sicherer und leichter zu machen.“
Im Einzelnen hat die Konferenz auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens folgende Beschlüsse gefasst:
- Gerichte sollen zur Bewältigung komplexer und umfangreicher Wirtschaftsstreitigkeiten (Commercial Courts) gestärkt werden. Die Konferenz befürwortet dafür u.a. die Möglichkeit, spezialisierte Gerichte und englischsprachige Senate für Handelssachen in den Ländern einrichten zu dürfen.
- Die Justiz ist auf den Digitalen Neustart vorbereitet, mit dem geltenden Recht lassen sich auch die mit der zunehmenden Technisierung, z.B. in den Bereichen Medizin und Automobilität (selbststeuernde PKW), verbundenen Problemstellungen lösen. Von autonomen Systemen ausgehende Gefahren müssen aber durch den Gesetzgeber auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß begrenzt werden, insbesondere selbstlernende Systeme sind kritisch in den Blick zu nehmen.
- Vorgelegte Möglichkeiten der Vermeidung bzw. Verkürzung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen sollen durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geprüft werden.
- Die Justizministerkonferenz regt beim zuständigen Bundesgesetzgeber dringend die Umsetzung der bereits 2017 angeregten Reform des Sexualstrafrechts an. Gerade die aktuellen Großverfahren auch in Nordrhein-Westfalen zeigen die Notwendigkeit einer Aktualisierung, die neue Begehungsformen von Sexualdelikten in den Blick nimmt und die gesetzlichen Strafrahmen dem begangenen Unrecht anpasst.
- Die Justizministerkonferenz appelliert an den Bundesgesetzgeber, bei der Umsetzung der sog. EU-Prozesskostenhilfe-Richtlinie auf eine zwangsweise Vorverlagerung der Pflichtverteidigung bei Beschuldigtenvernehmungen auf freiwilliger Basis zu verzichten.
Minister der Justiz Peter Biesenbach erklärt abschließend: “Bedauerlich fand ich allein, dass uns trotz großer Übereinstimmungen wegen der unterschiedlichen Lösungsansätze kein einstimmiger Beschluss zum Thema “Containern“ gelungen ist. Wir sind uns im Ziel alle einig, ressortübergreifend alles für eine Vermeidung von Lebensmittelvernichtung Erforderliche angehen zu wollen. Das Aufgeben strafrechtlicher Grundsätze ist jedoch nicht nur ein juristisch hochproblematischer Weg, es bringt uns auch dem Ziel nicht näher. Lebensmittelvernichtung wird vermieden durch eine Ausweitung der schon jetzt tollen Arbeit gemeinnütziger Einrichtungen, wie z.B. den Tafeln, vor allem aber müssen wir auch den Lebensmitteleinzelhandel für die Problemlösung stärker in die Pflicht nehmen.