Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen: Neue Verordnung regelt rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen
Minister Laumann: Über 11.000 registrierte Freiwillige stehen zum Einsatz bereit. Nordrhein-Westfalen ist solidarisch und packt an
Die Landesregierung regelt mit der neuen „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ (FdVO-NRW) die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Die Landesregierung regelt mit der neuen „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ (FdVO-NRW) die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat heute der entsprechenden Vorlage die nötige Zustimmung gegeben. Nicht nur die Freiwilligen selbst, sondern auch die Impfzentren, stationäre oder mobile Abstrichzentren, Krankenhäuser, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste aber auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste oder die unteren Gesundheitsbehörden haben damit Klarheit, wie sie das Freiwilligenregister nutzen können. Die FdVO-NRW soll nach Abschluss des Prozesses der Verordnungsgebung durch den Landtag am 17. Dezember 2020 in Kraft treten.
„Mit der Verordnung macht die Landesregierung den Weg frei für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen. Somit können Einrichtungen, die jetzt dringend Unterstützung durch medizinisches oder pflegerisches Personal oder aus anderen Gesundheitsberufen benötigen, direkt und unbürokratisch personelle Unterstützung anfordern“, sagt Gesundheitsminister Laumann.
„Es gibt in der aktuellen Situation einerseits viele Menschen die freiwillig helfen wollen und andererseits Gesundheitseinrichtungen die Unterstützung sehr gut gebrauchen können. Mit dem Freiwilligenregister schafft das Land die Plattform, um beide Seiten zusammenzubringen“, so Minister Laumann.
Mittlerweile haben sich über 11.000 ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich im Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen registriert. Unter anderem stehen 3.270 Ärztinnen und Ärzte, 1.883 medizinische Fachangestellte und 3.118 staatlich anerkannte Pflegefachkräfte zur Vermittlung bereit. Gesundheitsminister Laumann: „Die Welle der Solidarität ist ausgesprochen groß. Das ist ein gutes Zeichen und freut mich sehr. Mit der Registrierung zeigen die Freiwilligen ihre Bereitschaft, in der kommenden Zeit überall dort zu helfen, wo aufgrund der Corona-Pandemie schnelle und kundige Hilfe gebraucht wird. Für diese Bereitschaft danke ich schon jetzt allen Freiwilligen herzlich.“
Das von der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe organisatorisch betreute Freiwilligenregister wird mit geschultem Personal die passgenaue Vermittlung der Freiwilligen an die Einsatzstellen organisieren.
Einig sind sich die Präsidenten der Ärztekammern, Dr. Hans-Albert Gehle und Rudolf Henke, in der Bewertung des Freiwilligenregisters. Die hohen Anmeldezahlen seien ein beeindruckendes Zeichen des persönlichen Engagements in schweren Zeiten. „Wir freuen uns über die starke Beteiligung und danken allen Menschen, die sich beim Freiwilligenregister des Landes eingetragen haben. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der Corona-Pandemie meistern.“ Die Kammern begrüßen insbesondere, dass nun ein direkter Kontakt zwischen den angemeldeten Freiwilligen und den jeweiligen Einsatzstellen möglich sein wird. Dies erleichtere die Koordination der freiwilligen Hilfseinsätze erheblich.
Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW: „Pflegende tragen wesentlich zur Pandemiebewältigung bei, sie leisten schon jetzt Tag für Tag in Senioreneinrichtungen, in der häuslichen Versorgung und in Kliniken Enormes. Die im Freiwilligenregister sichtbare hohe Hilfsbereitschaft der Pflegenden, über die bereits bestehende große Belastung hinaus, kann man gar nicht hoch genug schätzen. Es muss aber auch klar sein, dass es durch die Freiwilligenarbeit seitens der Pflegenden nicht zu einer Vernachlässigung ihrer bisherigen Pflichten kommen darf. Es geht jetzt darum, die akute Notwendigkeit des Einsatzes von Pflegenden zu unterstützen und gleichzeitig eine Überbelastung zu verhindern. Dabei unterstützen wir gerne.“
Regelungen zur Vergütung
Für Freiwillige, die durch ihren Arbeitgeber oder ihren Dienstherren freigestellt werden und künftig bei einer Einsatzstelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in einem Impfzentrum eingesetzt werden, kommt das Land Nordrhein-Westfalen für den Lohnausfall auf und erstattet den freistellenden Arbeitgebern die Kosten.
Auch Selbstständige, die einen Freiwilligendienst in Impfzentren oder Einsatzstellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes antreten, haben einen Anspruch auf Erstattung ihres Verdienstausfalls gegenüber dem Land.
„Mir ist sehr wichtig, dass niemandem durch den Freiwilligeneinsatz Nachteile entstehen. Das hat das Land jetzt durch die Freiwilligenverordnung sichergestellt“, macht Gesundheitsminister Laumann deutlich.
Freiwillige können aber auch mit den Einsatzstellen eigenständig Arbeitsverträge abschließen oder im Rahmen ehrenamtlicher Hilfe tätig werden. Im Fall des Abschlusses eines Arbeitsvertrages werden die Tarife des öffentlichen Dienstes angewendet.
Weitere Informationen
Adresse, an die sich die Freiwilligen zur Registrierung wenden können: www.freiwilligenregister-nrw.de
Adresse, an die Unterstützungsanfragen von Einrichtungen eingegeben werden: freiwilligenregister@aekwl.de
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