Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz – keine Öffnungen zum 22. März 2021
Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird.
Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird.
Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März 2021 weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil oder sinkend in Nordrhein-Westfalen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von heute 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben. Daher wird es zum Montag keine neue Verordnung geben, sondern die Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst im Lichte der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen.
Aufgrund der Entwicklung der letzten Tage geht das Ministerium aktuell davon aus, dass die Inzidenz auch landesweit in den nächsten Tagen steigen wird. Die Situation und das Infektionsgeschehen werden fortlaufend evaluiert. Im Lichte der Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.
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