Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben: NRW stellt den Städten und Gemeinden in diesem Jahr rund 55 Millionen Euro zur Verfügung

16. Mai 2014
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 112 kommunale Verkehrsvorhaben mit rund 55 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf knapp 112 Millionen Euro. Insgesamt stehen bis zum Jahr 2019 noch rund 815 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Bei dieser Summe handelt es sich in erster Linie um Bundeszuweisungen aus dem Entflechtungsgesetz, die mit Landesmitteln ergänzt werden. Zur Vorstellung des Förderprogramms 2014 erklärte Verkehrsminister Michael Groschek: „Nicht nur unsere Brücken auf den Autobahnen sind kaputt, auch die Kommunen haben mit der maroden Infrastruktur zu kämpfen. Dieses Problem wollen wir konsequent bekämpfen. Daher wird die Förderung in den nächsten Jahren anstatt in den Neubau fast ausschließlich in den Erhalt der Straßen fließen. Die Botschaft ist damit klar: Wir reparieren Deutschland, und zwar auf allen Ebenen.“

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 112 kommunale Verkehrsvorhaben mit rund 55 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf knapp 112 Millionen Euro. Insgesamt stehen bis zum Jahr 2019 noch rund 815 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Bei dieser Summe handelt es sich in erster Linie um Bundeszuweisungen aus dem Entflechtungsgesetz, die mit Landesmitteln ergänzt werden.

Zur Vorstellung des Förderprogramms 2014 erklärte Verkehrsminister Michael Groschek: „Nicht nur unsere Brücken auf den Autobahnen sind kaputt, auch die Kommunen haben mit der maroden Infrastruktur zu kämpfen. Dieses Problem wollen wir konsequent bekämpfen. Daher wird die Förderung in den nächsten Jahren anstatt in den Neubau fast ausschließlich in den Erhalt der Straßen fließen. Die Botschaft ist damit klar: Wir reparieren Deutschland, und zwar auf allen Ebenen.“

Für die Sanierung kommunaler Großbrücken und die Beseitigung von Bahnübergängen im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie bildet das Land NRW 114 Millionen Euro an Rücklagen. Die Landesregierung hatte den betroffenen Städten und Gemeinden zugesichert, das kommunale Kostendrittel für die Beseitigung der Bahnquerungen freiwillig vollständig zu übernehmen. Mit dem Förderprogramm 2014 wird sichergestellt, dass auch alle bereits in der Vergangenheit bewilligten Förderprojekte ausfinanziert werden können.

"Die Nachfrage der Kommunen nach Fördermitteln übersteigt natürlich die Summe, die wir gemeinsam mit dem Bund zur Verfügung stellen können“, sagte Groschek weiter. „Noch ist leider unklar, ob der Bund nach 2019 für den kommunalen Straßenbau auch weiterhin Geld zur Verfügung stellen wird. Es ist daher außerordentlich wichtig, dass wir schnellstmöglich eine Nachfolgeregelung für das 2019 auslaufende Entflechtungsgesetz finden. Ich bin optimistisch, dass der Bund den Besorgnis erregenden Zustand unserer Infrastruktur inzwischen erkannt hat. Daher hoffe ich sehr, dass er sich seiner politischen Verantwortung stellen wird.“

Das Förderprogramm des kommunalen Straßenbaus 2014 finden Sie hier oder im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (www.mbwsv.nrw.de).

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