EU-Kommission erlaubt auch künftig die Förderung von Flächenerschließungen ohne beihilferechtliche Beschränkung

28. März 2014
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Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung getroffen, die für die Förderung von Industrie- und Gewerbeflächen in NRW von großer Bedeutung ist. So wird die Kommission Flächenerschließungen durch örtliche Behörden auch künftig als beihilfefrei einstufen. Die Finanzierung dieser Projekte aus öffentlichen Mitteln ist damit ohne beihilferechtliche Beschränkungen zulässig. Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Das ist eine gute Nachricht für Regionen mit altindustriellen Brachflächen, die mit öffentlicher Unterstützung revitalisiert werden sollen. Dafür können wir weiterhin Fördermittel einsetzen, ohne jede Einzelmaßnahme von der EU prüfen zu lassen.“

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Minister Duin: Diese Entscheidung erleichtert die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung getroffen, die für die Förderung von Industrie- und Gewerbeflächen in NRW von großer Bedeutung ist. So wird die Kommission Flächenerschließungen durch örtliche Behörden auch künftig als beihilfefrei einstufen. Die Finanzierung dieser Projekte aus öffentlichen Mitteln ist damit ohne beihilferechtliche Beschränkungen zulässig. 

Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Das ist eine gute Nachricht für Regionen mit altindustriellen Brachflächen, die mit öffentlicher Unterstützung revitalisiert werden sollen. Dafür können wir weiterhin Fördermittel einsetzen, ohne jede Einzelmaßnahme von der EU prüfen zu lassen.“

Bisher war die Förderung von altindustriellen Flächen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ möglich. Durch das Urteil des europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Flughafen Leipzig/Halle wurde diese Praxis jedoch mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit behaftet. 

In dem Urteil hatte der Gerichtshof dargelegt, dass die Errichtung von Infrastruktur, die nicht von deren späterer wirtschaftlicher Nutzung zu trennen ist, eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und die Finanzierung daher unter die EU-Beihilfevorschriften fällt. 

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen, in die auch Nordrhein-Westfalen stark eingebunden war, hat die Kommission nun entschieden, dass die deutsche Regelung keine staatliche Beihilfe beinhaltet. 

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