Elektronische Kommunikation mit der Verwaltung wird einfacher

Innenminister Jäger: E-Government-Gesetz setzt Meilensteine für die digitale Landesverwaltung

22. Juli 2016
Bild mit einem Schild, auf dem Open steht

Nordrhein-Westfalen stellt mit dem E-Government-Gesetz die Weichen für die digitale Zukunft. Das Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Es trägt dazu bei, die Verwaltung an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen und bürokratische Hürden abzubauen.

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Nordrhein-Westfalen stellt mit dem E-Government-Gesetz die Weichen für die digitale Zukunft. Das Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Es trägt dazu bei, die Verwaltung an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen und bürokratische Hürden abzubauen. „Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung wird einfacher und nutzerfreundlicher“, sagte Innenminister Ralf Jäger. „Die Menschen in NRW können in Zukunft ihre Anliegen an die Verwaltung online abwickeln und ersparen sich dadurch viele Behördengänge.

Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen, um Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können. Bürgerinnen und Bürger werden sich im Netz umfassend über Dienstleistungen und Zuständigkeiten ihrer Behörde informieren können. Sie werden künftig alle Verwaltungsdienstleistungen vom Antrag bis zum Bescheid online abwickeln können. Das bedeutet: Alle Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag können dann im Internet erledigt werden. Damit werden Verwaltungsdienste in der Regel unabhängig von Öffnungszeiten und persönlichem Erscheinen vor Ort möglich. „Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen können zu jeder Zeit an jedem beliebigen Ort mit den Verwaltungsbehörden in Kontakt treten und ihr Anliegen auf den Weg bringen“, betonte Jäger. „Das wird zu Recht von  einer modernen und effizienten Verwaltung erwartet.“

Um eine vollelektronische Arbeitsweise künftig sicherstellen zu können, sollen außerdem die Landesbehörden bis 2022 ihre Akten elektronisch führen. Dann werden auch die elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes realisiert. „Die Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutz werden dabei gewahrt, so dass Nutzerinnen und Nutzer bei der elektronischen Abwicklung ihrer Verwaltungsangelegenheiten darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher bearbeitet werden“, erklärte der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik, Hartmut Beuß. Auch die Nutzerfreundlichkeit wird in den Mittelpunkt gestellt, vor allem werden barrierefreie Zugänge zu Verwaltungsangeboten ausgebaut.

Im Gesetz wurden die Anregungen und Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt. „Die Landesregierung verdeutlicht damit einmal mehr, dass sie für eine offene Verwaltung und die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern eintritt“, erläuterte Innenminister Jäger.

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