Gesetzesentwurf der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bringt spürbare Verbesserungen für mehrere bisherige Problembereiche auf den Weg

Breite Bundesratszustimmung für eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung

17. Mai 2019
phb Justiz Paragraph

Der Bundesrat hat mit breiter Mehrheit die Einbringung eines Gesetzes zur Reform des Verwaltungsprozesses in den Bundestag beschlossen.

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Heute hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit die Einbringung eines Gesetzes zur Reform des Verwaltungsprozesses in den Bundestag beschlossen. Das von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vorgelegte „Siebte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung“ sieht punktuelle Ergänzungen des geltenden Rechts vor, um den Rechtsschutz zu verbessern, zu straffen und auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können.
 
Minister der Justiz Peter Biesenbach, der in seiner heutigen Rede vor dem Bundesrat erneut nachdrücklich für den Entwurf in der vorgelegten Fassung geworben hat, erläutert drei der wesentlichen Beweggründe für die Initiative:
 
„Erstens dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren häufig zu lange. Das stellt ein Investitionshindernis dar und führt zu Verzerrungen im internationalen Wettbewerb. Das Problem besteht in erster Linie für das behördliche Verfahren, allerdings können auch die hieran anschließenden gerichtlichen Verfahren viel Zeit beanspruchen. Daher sieht der Gesetzentwurf für bestimmte Streitigkeiten, nämlich solche, die besonders bedeutsame Planfeststellungsverfahren im Straßen-, Wasserkraftwerks- und Bergbaubereich betreffen, zukünftig eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Landesobergerichte vor, so dass im Ergebnis eine Instanz eingespart wird. So werden Gerichtsverfahren zügiger zum Abschluss gebracht.
 
Zweitens wird von den Rechtsschutzsuchenden – den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen – zunehmend erwartet, dass die Gerichte in wirtschaftsrelevanten Verfahren über besonderes Fachwissen und wirtschaftliches Verständnis verfügen. Das gilt nicht nur für die ordentliche, sondern auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diesem Bedürfnis soll durch die fakultative Option der Einrichtung besonders spezialisierter Wirtschafts- und Planungsspruchkörper Rechnung getragen werden. Dabei steht es aufgrund der Formulierung der einschlägigen Vorschriften als „Kann“-Regelung jedem Gericht frei, dieses Angebot aufzugreifen oder hierauf zu verzichten, so dass eine flexible Anpassung an die örtlichen Bedürfnisse ermöglicht wird.
 
Drittens kann der Rechtsschutz punktuell weiter verbessert werden. Bei der Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen die öffentliche Hand (z. B. Amtshaftungsansprüchen) besteht derzeit das Problem, dass der Rechtsschutzsuchende teilweise Doppelprozesse führen und sowohl den Verwaltungsrechtsweg (Primäranspruch) wie auch den ordentlichen Rechtsweg (Sekundäranspruch) beschreiten muss. Hier ist der Rechtsschutz bürgerfreundlicher zu gestalten, indem Rechtsschutzsuchenden die Möglichkeit eröffnet wird, im Rahmen einer zulässigerweise erhobenen Klage gegen Verwaltungshandeln beim selben Gericht gleichzeitig auch einen hierdurch bereits entstandenen Schaden einzuklagen, was das mühsame Führen eines zusätzlichen eigenständigen Rechtsstreits erspart.“
 
Der Minister zum Abstimmungsergebnis:
„Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass der Bundesrat heute den von uns gemeinsam mit den Kollegen aus Niedersachsen vorgelegten Entwurf auf den Weg gebracht hat. Dieser ist in den vergangenen beiden Jahren Gegenstand einer sehr fleißigen länderoffenen Arbeitsgruppe gewesen und hat bei der letzten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine überwältigende Zustimmung über parteipolitische Grenzen hinweg erfahren - und dies zu Recht: Der Entwurf enthält nämlich eine Fülle punktgenauer Erleichterungen und Innovationen, die praktisch durchaus große Wirkung entfalten können.“
 
Auch Verkehrsminister Hendrik Wüst begrüßt für sein Ressort die Änderungen: „Dort, wo es trotz früher Bürgerbeteiligung und professioneller Planung Klagen gegen den notwendigen Infrastrukturausbau gibt, müssen sie schneller entschieden werden können, sonst setzt sich der demokratisch legitimierte Staat permanent dem Vorwurf der Handlungsunfähigkeit aus. Deshalb ist der Beschluss des Bundesrates von heute wegweisend über die Frage von konkreten Beschleunigungseffekten bei Einzelprojekten hinaus.“
 

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