Besonders schutzbedürftige Personen aus Tunesien sind in NRW angekommen / Willkommen in Nordrhein-Westfalen
Heute sind 41 schutzbedürftige Personen afrikanischer Herkunft aus dem Flüchtlingslager Shousha in Tunesien, in Nordrhein-Westfalen eingetroffen. Sie werden in neun Städten Aufnahme finden, darunter Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal. Dazu erklärt Integrationsminister Guntram Schneider: „In Zeiten verstärkter Fluchtbewegungen, vor allem aus dem arabischen Raum, bekennen wir uns zu unserer internationalen Verantwortung. Wir bieten diesen besonders schutzbedürftigen Menschen auch hier in Nordrhein-Westfalen eine neue, dauerhafte Lebensgrundlage und vor allem ein friedvolles Leben in einer neuen Heimat."
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Heute sind 41 schutzbedürftige Personen afrikanischer Herkunft aus dem Flüchtlingslager Shousha in Tunesien, in Nordrhein-Westfalen eingetroffen. Sie werden in neun Städten Aufnahme finden, darunter Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal.
Dazu erklärt Integrationsminister Guntram Schneider: „In Zeiten verstärkter Fluchtbewegungen, vor allem aus dem arabischen Raum, bekennen wir uns zu unserer internationalen Verantwortung. Wir bieten diesen besonders schutzbedürftigen Menschen auch hier in Nordrhein-Westfalen eine neue, dauerhafte Lebensgrundlage und vor allem ein friedvolles Leben in einer neuen Heimat“.
Die Flüchtlinge sind Teil eines bundesweiten Kontingentes von 195 Personen aus Tunesien, die bereits am 3. September im Wege einer Neuansiedlung (sogenanntes Resettlement-Verfahren) in Deutschland angekommen sind. Für zwei Wochen waren sie zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen untergebracht. Dort haben sie erste Sprachkurse besucht und Informationen zur Vorbereitung auf ihr Leben in Deutschland erhalten.
Diese von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen sind Teil eines EU-weiten Verfahrens zur Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Personen, an dem sich Deutschland bereits in den Jahren 2009 und 2010 mit Aufnahme von insgesamt 2.501 irakischen Flüchtlingen beteiligt hatte. In den kommenden drei Jahren sollen bundesweit insgesamt 900 Schutzbedürftige aus Krisenregionen aufgenommen werden.
Minister Schneider: „Wir werden alles daran setzen, den oft jahrelanger Flucht ausgesetzten Menschen im Sinne unserer Willkommenskultur zu einer schnellen Orientierung und guten Integration zu verhelfen. Den Weg hierfür haben wir mit unserem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW geebnet. Gemeinsam mit den Kommunen, den Integrationsakteuren vor Ort, z. B. den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen aber auch unterstützt von zahlreichen anderen, auch ehrenamtlich Aktiven in der Flüchtlingshilfe, wird alles unternommen werden, damit sich die besonders Schutzbedürftigen schnell in Nordrhein-Westfalen einleben und in ihrer neuen Heimat wohlfühlen.“
Das NRW-Integrationsministerium nimmt in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufgabe wahr, die betroffenen Personen auf die Kommunen zu verteilen. Bei der Auswahl der aufnehmenden Kommunen finden nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW neben verwandtschaftlichen Beziehungen und Wohnortwünschen der Betroffenen auch die kommunale Aufnahmesituation sowie vorhandene Integrations-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort Berücksichtigung. Schnelles Eingewöhnen in das Alltagsleben und eine zügige Integration in die Gesellschaft der neuen Heimat stehen im Mittelpunkt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.
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