Ausweitung des elektronischen Rechts­verkehrs in der Justiz in NRW / Ab Januar 2013 können bei allen Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze elektronisch eingereicht werden

19. Dezember 2012
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Zum 1. Januar 2013 wird der elektronische Rechtsverkehr bei allen Verwaltungs- und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Bisher können schon bei allen Finanzgerichten sowie beim Verwaltungsgericht Minden und beim Oberverwaltungsgericht in Münster in fast allen gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente eingereicht werden.

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Das Justizministerium teilt mit:

Zum 1. Januar 2013 wird der elektronische Rechtsverkehr bei allen Verwaltungs- und Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Bisher können schon bei allen Finanzgerichten sowie beim Verwaltungsgericht Minden und beim Oberverwaltungsgericht in Münster in fast allen gerichtlichen Verfahren elektronische Dokumente eingereicht werden. Künftig ist dies auch bei den übrigen Verwaltungsgerichten (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln und Münster) und erstmalig auch bei den Sozialgerichten (Aachen, Detmold, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln und Münster) sowie dem Landessozialgericht in Essen möglich. Damit kann ab 2013 in der gesamten Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit NRW elektronisch Klage erhoben werden. Verpflichtend ist dies allerdings nicht. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt weiterhin möglich.

Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: „Die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein wichtiger Schritt, damit die Justiz weiterhin zeitgemäß, kostengünstig und bürgernah arbeiten kann. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger rege von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums,Telefon 0211 8792-255.

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