Ausbau der Studienkapazitäten: Immer weniger zulassungsbeschränkte Studiengänge an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

Anteil der NC-Studiengänge sinkt auf 33 Prozent – künftig noch weniger Zulassungsbeschränkungen für Studieninteressierte erwartet

20. August 2020
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Mit dem Ausbau der Studienkapazitäten ist es dem Land gelungen, im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode eine kontinuierliche Verbesserung bei der NC-Quote zu erzielen.

Kultur und Wissenschaft

Der vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) veröffentlichte „Numerus-Clausus-Check 2020/21“ zeigt, dass die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge in Nordrhein-Westfalen erneut gesunken ist. Der Anteil der Studiengänge mit einem Numerus Clausus (NC) liegt in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2020/2021 bei rund 33 Prozent. Damit belegt Nordrhein-Westfalen aktuell den siebten Platz im bundesweiten Vergleich und Platz drei unter den westdeutschen Ländern. Mit dem Ausbau der Studienkapazitäten ist es dem Land gelungen, im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode eine kontinuierliche Verbesserung bei der NC-Quote zu erzielen. Die Studienkapazitäten konnten unter anderem durch zusätzliches Lehrpersonal und die Einrichtung neuer Studiengänge erweitert werden. Zum Wintersemester 2016/2017 lag Nordrhein-Westfalen mit rund 38 Prozent bundesweit noch auf Platz zehn und ist damit in den letzten Jahren um drei Plätze nach vorne gerückt.
 
„Als bevölkerungsstärkstes Bundesland und aufgrund der exzellenten Hochschullandschaft sind die Studierendenzahlen in Nordrhein-Westfalen naturgemäß hoch. Der Ausbau der Studienkapazitäten zeigt aber mit Blick auf die Entwicklung bei der Anzahl der NC-Studiengänge Wirkung. Ziel der Landesregierung ist es, diesen positiven Trend in Zusammenarbeit mit den Hochschulen weiter voranzutreiben, damit Studieninteressierte auf noch weniger Zulassungsbeschränkungen treffen und ihr Wunschstudium ohne lange Wartezeiten aufnehmen können“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Die Entscheidung über die Beantragung einer Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang obliegt den Hochschulen. Dabei müssen sie angesichts der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit stets die vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Lehrkapazitäten und die Sicherstellung eines geordneten Studienbetriebes gegeneinander abwägen. Die NC-Quote ist im Vergleich zur sogenannten „Betreuungsrelation“ – einem Indikator, der lediglich die Anzahl von Studierenden pro Lehrkraft misst und fachliche Aspekte nicht angemessen berücksichtigt – ein belastbarerer Anhaltspunkt zur Bewertung der Betreuungssituation an den Hochschulen.
 
Ab 2021 stellt die Landesregierung den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neben der Grundfinanzierung dauerhaft mehr als 900 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Gelder kommen aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL), dem Nachfolger des bisherigen Hochschulpakts. Der ZSL, der von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, verfolgt zwei große Ziele: den Erhalt der Studienkapazitäten und die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre. Mit Blick auf den ZSL erwartet die Landesregierung einen weiteren Rückgang bei der Zahl der NC-Studiengänge.
 
Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten endet für das Wintersemester 2020/2021 in Nordrhein-Westfalen am 20. August 2020. Informationen zum „Studienstart 2020“ erhalten Sie unter:
https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/studienstart-2020
Den „Numerus-Clausus-Check 2020/21“ des CHE finden Sie hier:
https://www.che.de/2020/wintersemester-2020-21-leipzig-und-saarbruecken-mit-den-hoechsten-nc-quoten-in-deutschland/
 

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