Aufhebung des Kooperationsverbotes - Ministerin Löhrmann im Bundesrat: Der Bund muss endlich zu Gesprächen einladen
Zur Debatte um die Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung im Bundesrat, in der sie auch gesprochen hat, sagte die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung, Sylvia Löhrmann: „Die Bundesregierung wird mit ihrem Ansatz, die Aufhebung des Kooperationsverbotes allein auf die Hochschulen, und dort vor allem für die Förderung von Exzellenzen, zu begrenzen, scheitern.“ Der Bundesrat hat unter anderem auf Antrag von NRW beschlossen, den Bund zu Gesprächen aufzufordern, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung und eine angemessene Finanzausstattung zu beraten. Ziel ist es, nachhaltige und dauerhafte Verbesserungen im Bildungsbereich zu erreichen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Zur Debatte um die Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung im Bundesrat, in der sie auch gesprochen hat, sagte die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung, Sylvia Löhrmann: „Die Bundesregierung wird mit ihrem Ansatz, die Aufhebung des Kooperationsverbotes allein auf die Hochschulen, und dort vor allem für die Förderung von Exzellenzen, zu begrenzen, scheitern.“ Der Bundesrat hat heute unter anderem auf Antrag von NRW beschlossen, den Bund zu Gesprächen aufzufordern, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung und eine angemessene Finanzausstattung zu beraten. Ziel ist es, nachhaltige und dauerhafte Verbesserungen im Bildungsbereich zu erreichen.
„Dies kann nur im Konsens gelingen“, so Ministerin Löhrmann. „Alleingänge, sei es von der Bundesregierung oder dem Bundesrat, sind zum Scheitern verurteilt. Wir wissen alle, dass es eine Zweitdrittelmehrheit braucht, um das Kooperationsverbot aufzuheben, von daher müssen Bund und Länder möglichst schnell in gemeinsame Gespräch miteinander eintreten.“
„Es geht um die sozialpolitische Dimension von Bildung insgesamt“, betonte Löhrmann mit Blick auf den weiteren Ausbau des Ganztags, die Herausforderungen eines inklusiven Schulsystems und viele weitere sozialpolitische Aspekte.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |