Antragstellung ab sofort möglich: Finanzielle Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch

Staatssekretär Andreas Bothe: Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern

30. August 2019
PHB Familie Mutter mit Kleinkind

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien in vielen Lebensbereichen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sind besonders belastet. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, ihnen bei der Familiengründung zu helfen.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien in vielen Lebensbereichen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sind besonders belastet. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, ihnen bei der Familiengründung zu helfen. Seit dem heutigen Freitag (30.08.2019) können betroffene Paare einen Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung bei medizinischen Eingriffen im Rahmen assistierter Reproduktion stellen. Das Familienministerium stellt hierfür alleine in diesem Jahr Landesmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereit.
 
„Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern. Deswegen unterstützen wir Familien finanziell bei der Kinderwunschbehandlung. Ich freue mich, dass wir als Landesregierung ab sofort unseren Beitrag leisten und betroffene Paare Unterstützung erfahren“, sagte Familienstaatssekretär Andreas Bothe.
 
Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss. Mit der jetzt beginnenden Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen, beteiligt sich die Landesregierung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Unterstützt werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen bei den ersten vier Versuchen einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten IVF- oder ICSI-Behandlung.
 
Bei den verheirateten Paaren übernimmt Nordrhein-Westfalen künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie werden von Bund und Land gemeinsam unterstützt und erhalten für den ersten bis dritten Versuch hierfür 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils.
 
Nordrhein-Westfalen bezuschusst darüber hinaus unverheiratete Paare mit einer zusätzlichen Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. Die Landesregierung gewährt unverheirateten Paaren daher eine höhere Förderung als der Bund oder die meisten anderen Bundesländer es vorsehen.
 
Hinweise dazu, was Paare zu beachten haben, sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden sich auf der Website des Familienministeriums unter www.mkffi.nrw. Hierzu finden Sie bei weiteren Fragen auch die Service-Nummer der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde.
 
Link zur Antragstellung: www.familien.web.nrw.de/onlineantrag/programm/1
 
Begriffserläuterung:
 
IVF: In-vitro-Fertilisation (IVF), lateinisch für „Befruchtung im Glas“. Dazu werden zunächst Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Außerhalb des Körpers werden sie dann in einer Glasschale mit zuvor gewonnenen Samenzellen zusammengebracht. War die Befruchtung erfolgreich, wird eine, manchmal auch zwei oder drei der befruchteten Eizellen zwei Tage später in die Gebärmutter der Frau eingebracht.
 
ICSI: Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird angewendet, wenn Zustand und Beschaffenheit der Spermien für eine Befruchtung nicht ausreichen. Bei der ICSI wird eine Samenzelle direkt in die zuvor aus dem Eierstock entnommene Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend wieder in die Gebärmutter eingebracht.
 
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