Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Litauen: NRW-Verbraucherschutzministerium gibt Hinweise zur Handhabung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

18. Februar 2014
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Ende Januar 2014 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen in Litauen nachgewiesen. Bereits seit 2007 breitet sich die Schweinepest in Osteuropa aus – zunächst in verschiedenen Kaukasus-Staaten, später auch in Nord- und West-Russland sowie in den daran angrenzenden Nachbarstaaten Weißrussland und Ukraine. Während die Krankheit bei Schweinen als hoch infektiös gilt, besteht für Menschen keine Ansteckungsgefahr.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Ende Januar 2014 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen in Litauen nachgewiesen. Bereits seit 2007 breitet sich die Schweinepest in Osteuropa aus – zunächst in verschiedenen Kaukasus-Staaten, später auch in Nord- und West-Russland sowie in den daran angrenzenden Nachbarstaaten Weißrussland und Ukraine. Während die Krankheit bei Schweinen als hoch infektiös gilt, besteht für Menschen keine Ansteckungsgefahr.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat nun Hinweise zur Handhabung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs veröffentlicht: Zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bittet das NRW-Verbraucherschutzministerium Reisende aus Litauen, Ukraine, Russland und Weißrussland, keine Lebensmittel tierischen Ursprungs mit nach Deutschland zu bringen oder Speisereste aus diesen Regionen in Deutschland zu entsorgen.

Eine besondere Vorsicht ist außerdem bei Jagdreisen geboten. Jägerinnen und Jäger sollten unbedingt darauf verzichten, Jagdtrophäen oder Wildfleisch mitzubringen. Darüber hinaus sollten Kleidung und Geräte wie Jagdmesser gründlich gereinigt und möglichst auch desinfiziert werden. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme soll das Übergreifen der ASP-Erreger auf hiesige Schweinebestände verhindert werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine, sowohl Haus- als auch Wildschweine, betrifft. Andere Tierarten sind dafür nicht empfänglich. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Für Schweine ist der aktuell grassierende Seuchenstamm jedoch sehr gefährlich und führt in nahezu allen Fällen innerhalb von zehn Tagen zum Tod des Tieres. Impfstoffe oder andere Heilmethoden stehen nicht zur Verfügung.

Das Virus ist gekennzeichnet durch eine Überlebensfähigkeit bis zu mehreren Monaten, bei Kältekonservierung sogar bis zu mehreren Jahren. Das Virus kann von Tier zu Tier übertragen werden, aber auch über kontaminiertes Fleisch oder kontaminierte Gegenstände. Deshalb können bereits Speisereise wie ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot dazu führen, dass die Seuche nach Deutschland eingeschleppt wird. Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, kann der Erreger auch auf Kleidung oder Fahrzeugen überleben und so auch über mehrere Monate eine Gefahr darstellen. Personen, die in die betroffenen Gebiete in Osteuropa – wie Litauen, Russland, Ukraine, Aserbaidschan, Georgien oder Armenien – reisen, sind deshalb aufgefordert, besonders umsichtig zu sein, um zu verhindern, dass das Virus auf Schweinebestände in Deutschland übergreifen kann.

Weitere Information:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1660.pdf


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Sarah Preuß, Telefon: 0211 4566-839.

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