Einladung JM NRW - 16.03.2022 - Clankriminalität in Essen - Minister Biesenbach und Oberstaatsanwalt Peter Gehring ziehen Bilanz über drei Jahre erfolgreiche Arbeit der „Staatsanwälte vor Ort in Essen“

Minister der Justiz Peter Biesenbach und Oberstaatsanwalt Peter Gehring, der Leiter der Abteilung zur Verfolgung von Organisierter Kriminalität der Staatsanwaltschaft Essen, ziehen Bilanz über drei Jahre erfolgreiche Arbeit der „Staatsanwälte vor Ort in Essen“.

16.03.2022
10:30
Essen
PHB Kalender Notizzettel

Minister der Justiz Peter Biesenbach und Oberstaatsanwalt Peter Gehring, der Leiter der Abteilung zur Verfolgung von Organisierter Kriminalität der Staatsanwaltschaft Essen, ziehen Bilanz über drei Jahre erfolgreiche Arbeit der „Staatsanwälte vor Ort in Essen“.

Mittwoch, 16. März 2022 um 10.30 Uhr

Staatsanwaltschaft Essen, Raum 616

Zweigertstraße 56, 45130 Essen

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist mit dem erklärten Ziel angetreten, die über Jahre verfestigten kriminellen Strukturen aufzubrechen und der Clan-Kriminalität mit einer Null-Toleranz-Politik entgegenzutreten. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat deshalb im Januar 2019 für Essen das Projekt „Staatsanwälte vor Ort“ ins Leben gerufen. Bei den spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten laufen alle relevanten Erkenntnisse und Hinweise zusammen, sodass sie Strukturen erhellen und Richtung der eigentlichen Hintermänner durchdringen können.

Hinweise an die Vertreterinnen und Vertreter der Medien:

Bei Interesse an der Teilnahme wird um eine Anmeldung im Ministerium der Justiz unter 0211 / 8792 - 464 (Andrea Zerwinski) oder per E-Mail unter pressestelle@jm.nrw.de gebeten.

Pressekontakt: Hilal Tanrisever - Telefon: 0211 / 8792 - 500

Für die Teilnahme vor Ort gilt die 3G-Regel mit entsprechender Nachweispflicht. Die 3G-Nachweise werden in Verbindung mit Ihrem amtlichen Ausweisdokument beim Einlass an der Pforte kontrolliert. Bitte planen Sie einen entsprechenden zeitlichen Puffer ein.

 Bitte beachten Sie: Im gesamten Gebäude besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vor und während der Pressekonferenz.

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