Landesverfassung

Landesverfassung

„In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben.“



So lautet die Präambel der nordrhein-westfälischen Verfassung, die am 6. Juni 1950 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen wurde. In einem Volksentscheid sagte die Mehrheit der Abstimmenden am 18. Juni 1950 „Ja“ zu dieser Verfassung. Am 11. Juli 1950 trat die Verfassung dann in Kraft.

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