Kompetenzen des Kulturbevollmächtigten
Grundlage für die Arbeit des Bevollmächtigten für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit bildet der Elysée-Vertrag von 1963. Der Kulturbevollmächtigte ist ein Bundesminister, der umfangreiche Kompetenzen besitzt.
Der Kompetenzbereich des Bevollmächtigten ist allerdings nicht abschließend festgeschrieben. Die Bund-Länder-Vereinbarung spricht von der Vertretung der Bundesrepublik für den "kulturellen Bereich, der innerstaatlich der ausschließenden Gesetzgebung der Länder unterliegt".
In der Praxis hat der Bevollmächtigte seine Zuständigkeiten im Wesentlichen in folgenden Bereichen
- allgemeinbildendes Schulwesen,
- berufliche Bildung,
- Hochschulwesen,
- Medien,
- Kultur.
Dabei spielt das Thema „Sprache“ in allen Bereichen eine herausragende Rolle.
Der Bevollmächtigte führt Gespräche und unterzeichnet Abkommen mit seinen französischen Amtskollegen, dem Minister für Erziehung und Jugend und dem Minister für Kultur, beispielsweise im Rahmen der halbjährlich stattfindenden deutsch-französischen Ministerräte.