NRW wählt Bürgermeister und Räte künftig wieder an einem Tag / Kommunalminister Jäger: Gemeinsame Wahl unterstreicht die Verantwortungsgemeinschaft von kommunalen Vertretungsorganen

20. März 2013
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Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Räte der Städte und Gemeinden werden in NRW künftig wieder gemeinsam gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. März 2013 das Gesetz verabschiedet, mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden. „Kommunale Vertretungen und Bürgermeister sowie Landräte sollen an einem Strang ziehen. Sie stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft“, erläuterte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.“

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Räte der Städte und Gemeinden werden in NRW künftig wieder gemeinsam gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. März 2013 das Gesetz verabschiedet, mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden. „Kommunale Vertretungen und Bürgermeister sowie Landräte sollen an einem Strang ziehen. Sie stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft“, erläuterte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.“

Das jetzt beschlossene „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem Jahr 2020 sicher. Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt. „Wir sind überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahlurne gehen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger.

Um das Ziel zeitgleicher Wahlen möglichst schon zur Kommunalwahl 2014 zu erreichen, eröffnet das Gesetz in einer Übergangsregelung Hauptverwaltungsbeamten einmalig die Möglichkeit, ihr Amt vorzeitig niederzulegen. „Ein frühzeitiges Synchronisieren der Wahltermine hat einen organisatorischen und einen erheblichen Kostenvorteil für die Kommunen“, unterstrich Jäger.

Mit der jetzt beschlossenen Neuerung wurde die von der CDU/FDP-Regierung 2007 durchgesetzte Trennung der  Wahlzeiten wieder rückgängig gemacht. An der getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Stichwahl abgeschafft. Die Stichwahl wurde vom Landtag bereits 2011 wieder eingeführt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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