Ministerin Scharrenbach: Zum 40. Geburtstag des Denkmalschutzgesetzes stellt die Landesregierung 15,1 Millionen Euro für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbes zur Verfügung

10. März 2020
Das Bild zeigt das Kaiser Wilhelm Denkmal an der Porta Westfalica.

Auch in diesem Jahr werden die Mittel für denkmalpflegerische Projekte von Privaten, Kirchen und Kommunen wieder erhöht. So werden in 2020 gegenüber 2019 zusätzlich 4,3 Millionen Euro für Denkmalschutz-Vorhaben eingeplant.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen feiert morgen, am 11. März 2020, seinen 40. Geburtstag. Passend dazu hält die Landesregierung ihr Versprechen und stärkt nochmals die Denkmalpflege: Auch in diesem Jahr werden die Mittel für denkmalpflegerische Projekte von Privaten, Kirchen und Kommunen wieder erhöht. So werden in 2020 gegenüber 2019 zusätzlich 4,3 Millionen Euro für Denkmalschutz-Vorhaben eingeplant.
 
„Die nochmalige Erhöhung der Mittel für den Denkmalschutz ermöglicht es, gerade das große Engagement von Privaten zu unterstützen. Denkmäler stiften Identität und machen unsere Städte und Gemeinden einzigartig. Es sind Menschen, die die Steine zum Sprechen bringen, andere dafür begeistern und Geschichte so erlebbar machen. Die Eigentümer, egal ob Private, Kirchen oder öffentliche Stellen und die vielen Vereine und Initiativen, die sich um den Erhalt und die Pflege unserer Denkmälern kümmern, sind unverzichtbar für die Sicherung unseres kulturellen Erbes. Mit dem ,Denkmalförderprogramm 2020´ erkennen wir das große Engagement an und sprechen zugleich unseren Dank und unsere Anerkennung aus“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
 
Etwa 2,3 Millionen Euro bekommen 177 Städte und Gemeinden als Pauschalmittel zugewiesen (2019: 1,5 Millionen Euro). Rund 12,8 Millionen Euro werden für dringend notwendige Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen als Einzelförderung zur Verfügung gestellt (2019: 9,3 Mio. Euro). Zusätzlich zum Denkmalförderprogramm 2020 beteiligt sich das Land an den Restaurierungsarbeiten an Kirchenbauten von besonderer Bedeutung, wie etwa dem Kölner Dom oder St. Maria zur Wiese in Soest. Diese Mittel konnten auf 2,3 Millionen Euro erhöht werden (2019: 1,5 Millionen Euro). Zudem wird die Arbeit der Jugendbauhütten weiterhin mit 100.000 Euro unterstützt.
 
Geförderte Maßnahmen sind unter anderem die Steprather-Mühle in Geldern mit 17.500 Euro, das historische Klärwerk in Krefeld mit 100.000 Euro und das Kirchenhauptgebäude St. Marien in Minden mit 482.554 Euro.
 
„Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ist seit 40 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Dank des Engagements der Bürgerinnen und Bürger sowie der guten Zusammenarbeit der Behörden und Ämter beim Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind zahlreiche Denkmäler gerettet und für die künftigen Generationen bewahrt worden“, erläutert Ministerin Scharrenbach.
 
Seit Bestehen wurde das Denkmalschutzgesetz nur punktuell geändert. Um die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege künftig noch effektiver gewährleisten zu können, arbeitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen derzeit an einer umfassenden Novelle des Denkmalschutzgesetzes. „Wir werden noch in diesem Jubiläums-Jahr ein modernes Denkmalschutzgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag auf den Weg bringen“, betont Ministerin Ina Scharrenbach.

Hintergrund:

  • Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey, insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern.
 
  • Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen, kurz das Denkmalschutzgesetz, feiert am 11. März 2020 Jubiläum: Seit dem 11. März 1980, genau 40 Jahre, stehen Denkmäler in Nordrhein-Westfalen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
 
  • Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.

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