Wolfsgebiet Schermbeck: Entnahme von Wölfen derzeit weiterhin keine Option

Rüde des Rudels war für zwei der vier Übergriffe auf Kleinpferde verantwortlich / Aktuelles Rechtsgutachten benennt Alternativen zur Entnahme / Ab Dezember gelten die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde

9. November 2021
Echter Wölf!!!!!!

Ministerin Heinen-Esser: Ziel ist und bleibt es, Natur- und Herdenschutz in Einklang zu bringen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Am 11., 20. und am 22. Oktober 2021 wurde im Wolfsgebiet Schermbeck jeweils ein Kleinpferd (Pony) gerissen, ein weiteres wurde am 21. Oktober am Hinterlauf verletzt. Durch Genetikproben konnten in allen vier Fällen Wölfe als Verursacher nachgewiesen werden. Wie das für das Wolfsmonitoring zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nach Analysen des Senckenberglabors für Wildtiergenetik in Gelnhausen mitteilte, konnte für die Übergriffe am 20. und 21. Oktober erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen werden. Für die Riss-Vorfälle am 11. und 22. Oktober konnte kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden, sicher ist allerdings, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Die genetischen Analysen weiterer Rissproben vom 29. Oktober und 3. November sind noch in der Bearbeitung.

 

Die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hat das Umweltministerium veranlasst, die derzeitige Lage im Wolfsgebiet Schermbeck erneut genau zu prüfen, auch zur Frage der Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen Fragen einer Entnahme. Das dazu kurzfristig in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liegt nunmehr vor und kommt zu dem Ergebnis, dass „…davon ausgegangen werden (kann), dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind, sodass auch diese Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt ist“.

Damit wäre eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich. Das Gutachten bestätigt somit den Tenor des Urteils des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021. Zumutbare Alternativen sind Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau oder die Nachrüstung einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden.

 

Um dies zu ändern wird die Landesregierung künftig auch die Halter von Kleinpferden finanziell unterstützen, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. So wird das Landwirtschaftsministerium die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen, mit dem Ziel, ab 1. Dezember 2021 Schutzmaßnahmen auch für diese Weidetiere zu fördern – ähnlich, wie es für Gehegewild, Schaf- und Ziegenhaltung heute schon der Fall ist. Die Details werden derzeit ausgearbeitet. Zusätzlich wurde bei der Landwirtschaftskammer eine neue Hotline für die Herdenschutzberatung eingerichtet, die u.a. auch zu wolfsabweisenden Zäunen berät. Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz lautet: 0 29 45 / 98 98 98.

 

Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Übergriffe seit Oktober dieses Jahres auf Kleinpferde erfüllen uns mit Sorge. Für die betroffenen Tierhalter stellen die Verluste eine schwere emotionale Belastung dar. Wir nehmen die daraus resultierenden Ängste der Betroffenen vor Ort sehr ernst, beobachten die Lage und Entwicklung sehr genau und passen wo erforderlich und möglich unser Wolfsmanagement an. Eine Entnahme von Wölfen in Schermbeck ist nach aktueller rechtlicher Bewertung nicht möglich. Umso wichtiger ist es, die Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend zu zäunen und in den dunklen Tag- und Nachtstunden nach Möglichkeit in einen Stall zu verbringen.“

 

Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten nicht alleine tragen müssen, unterstützt die Landesregierung die Halter auf vielfältige Weise. Neben den erweiterten Förder- und Beratungsangeboten prüft das Ministerium derzeit, wie die Organisationsstruktur auf der Landesebene verstärkt und das Wolfsmanagement optimiert werden kann. Ministerin Heinen-Esser: „Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf so angst- und konfliktfrei wie möglich zu gestalten.“

 

Informationen zum Herdenschutz der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm.

 

Weitere Informationen zum Urteil es Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes vom 6. Mai 2021: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/verwaltungsgericht-weist-klage-auf-entnahme-der-woelfin-gw954f-gloria-im-wolfsgebiet-schermbeck-ab-1620314698  

 

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