Verwaltungsgericht stärkt Transparenz bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht / Kreisordnungsbehörde darf überhöhte PCB-Werte in Futtermitteln auf www.lebensmitteltransparenz.nrw.de veröffentlichen

9. Januar 2013
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag eines Futter­mittelherstellers aus Minden gegen eine Veröffentlichung festgestellter PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen in Futtermitteln abgelehnt. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßt die Gerichts­entscheidung als Bestätigung der Transparenzoffensive, mit der die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag eines Futter­mittelherstellers aus Minden gegen eine Veröffentlichung festgestellter PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen in Futtermitteln abgelehnt. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßt die Gerichts­entscheidung als Bestätigung der Transparenzoffensive, mit der die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt. „Dieser Ge­richtsbeschluss sorgt für Klarheit und stärkt die Überwachungsbehörden vor Ort. Wo bisher mit Blick auf strittige und ungeklärte Rechtsfragen die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Untersuchungs- und Über­wachungsergebnissen eher zögerlich umgesetzt wurde, gibt die nun gewonnene Rechtssicherheit den Behörden Rückenwind.“

Seit September 2012 werden Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches infor­miert. Auf der Internetseite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de ver­öffentlichen die kommunalen Behörden, wenn Grenzwerte von uner­wünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder wenn gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygiene­vorschriften festgestellt wurden.

Der Mindener Futtermittelhersteller, in dessen Futtermitteln durch Unter­suchungen amtlicher Labore in Nordrhein-Westfalen PCB-Höchstgehalts­überschreitungen festgestellt wurden, hatte versucht, eine entsprechende Veröffentlichung im Vorfeld zu verhindern. Seine Argumente, die Futter­mittel seien bereits im Juli 2012 hergestellt worden und das Untersuchungs­ergebnis hätte durch ein weiteres Labor bestätigt werden müssen, wies das Gericht zurück. Da die neue gesetzliche Vorgabe zur Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse bereits im März 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, könne sich der Hersteller nicht darauf berufen, hiervon nicht rechtzeitig gewusst zu haben. Die gesetzliche Vorgabe einer doppelten Untersuchung sei durch das vom amtlichen Labor angewendete Verfahren, bei dem festgestellte Ergebnisse durch eine Wiederholungs­untersuchung abgesichert werden, erfüllt worden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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