Über ein Jahr Gifttiergesetz: Umweltministerium und LANUV ziehen positive Bilanz
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Das Gesetz hat sich bisher bewährt. Wer sich als Privatperson jetzt noch Gifttiere anschafft, macht sich strafbar
Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ziehen eine positive Bilanz des zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gifttiergesetzes (GiftTierG NRW).
Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ziehen eine positive Bilanz des zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gifttiergesetzes (GiftTierG NRW).
„Das Gesetz hat sich bisher bewährt. Wer sich als Privatperson jetzt noch Gifttiere anschafft, macht sich strafbar“, sagte Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser. Das Gesetz könne aber illegale Haltungen nicht ausschließen. In einschlägigen Online-Portalen würden teils immer noch Gifttiere von Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen nachgefragt. „Wer sich hier auf illegalen Handel einlässt, muss mit Kontrollen und Sanktionen rechnen“, mahnte die Ministerin.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist die Haltung besonders giftiger Tiere in Nordrhein-Westfalen durch das seit dem 1. Januar 2021 geltende Gifttiergesetz nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Seither ist eine Neuanschaffung von giftigen Schlangen, Spinnen und Skorpionen der im Gesetz aufgelisteten Arten mit Inkrafttreten des Gesetzes unter Strafandrohung verboten. Auf diese Weise soll die Anzahl der Gifttiere in Privathaltungen langfristig sinken. Das Umweltministerium hat dem Landtag einen schriftlichen Bericht zum Gifttiergesetz übersandt.
Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen aktuell 207 private Haltungen giftiger Tiere angezeigt. In diesen privaten Haltungen werden demnach insgesamt (Stand 31.12.2021) 4301 Gifttiere gehalten, darunter 3553 Giftschlangen, 275 Giftskorpione sowie 472 Giftspinnen. Halter, die vor dem 31. Dezember 2020 Gifttiere besessen haben, waren verpflichtet, diese dem LANUV bis zum 30. Juni des vergangenen Jahres zu melden.
Zugleich musste jede Haltungsperson ihre Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung nachweisen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können. Wer diese Anforderungen nicht erfüllen konnte oder wollte, hatte die Möglichkeit, auf die weitere Haltung zu verzichten und die von ihm gehaltenen Gifttiere dem LANUV zu überlassen. Die Tiere wurden oder werden von dem vom LANUV beauftragten Dienstleister, einer Auffangeinrichtung in Rheinland-Pfalz, abgeholt und fachgerecht untergebracht.
Große illegale Gifttierhaltung in Hagen aufgedeckt
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung durch die Polizei wurden im November 2021 vermeintlich giftige Tiere in einer Wohnung aufgefunden, die der Tierhalter nicht angezeigt hatte. Im Rahmen weiterer Kontrollen wurden in der Wohnung und im Keller des Tierhalters zahlreiche Gifttiere in nicht ausreichend gesicherten Plastikbehältnissen, zum Teil frei oder in Schubladen aufgefunden, die dort versteckt waren. Insgesamt belief sich die Zahl auf 55 Gifttiere sowie fünf ungiftige Exoten. Die Behörden haben unmittelbar erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet und die Tiere sichergestellt. Gegen den Hagener Tierhalter wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Gemäß § 8 Absatz 1 Gifttiergesetz NRW droht ihm im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
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