Tierschutzvereine sollen klagen dürfen – Minister Remmel: Kabinett stärkt Tierrechte in NRW

4. Juli 2012
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Die Landesregierung stärkt die Tierrechte in NRW. Gestern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände verabschiedet. „Tiere brauchen starke Fürsprecher. Deswegen stärken wir die Klagemöglichkeiten von Tierschutzverbänden. Damit wird erstmalig ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Landesregierung stärkt die Tierrechte in NRW. Gestern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände verabschiedet. „Tiere brauchen starke Fürsprecher. Deswegen stärken wir die Klagemöglichkeiten von Tierschutzverbänden. Damit wird erstmalig ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis zum Bau neuer Ställe, sofern nach Ansicht der klagebefugten Verbände Vorschriften des Tierschutzrechtes verletzt sind. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen wäre eine Feststellungsklage zulässig. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden.

Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem „Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ befassen. Nordrhein-Westfalen würde mit der Einführung des Verbandsklagerechtes eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesrepublik einnehmen. Bislang gibt es lediglich in Bremen ein Verbandsklagerecht.

„Die Landesregierung NRW will mehr Tierschutz und handelt entschlossen – die Bundesregierung setzt sich dagegen nicht genug für Tiere ein. Bundesministerin Aigner hat eine Novelle für ein Tierschutzgesetz vorgelegt, dass nicht die Tiere schützt, sondern die Zustände, unter denen viele Tiere in Deutschland leiden müssen. Vor allem in der landwirtschaftlichen Tiermast solle es offenbar weitergehen wie bisher“, kritisiert Remmel. „Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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