Strategie zur Reduktion der PCB-Belastung im Umfeld von silikonverarbeitenden Betrieben in NRW erfolgreich

Belastungen gehen insgesamt zurück / Die meisten Betriebe stellen ihre Produktion um / Seit April 2021 gilt eine neue, anspruchsvolle Genehmigungspflicht

22. Juni 2021

Ein landesweites Untersuchungs- und Minimierungsprogramm sowie eine erfolgreiche Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens haben in den vergangenen Monaten zu einem deutlichen Rückgang von PCB-Belastungen im Umfeld silikonverarbeitender Betriebe geführt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Ein landesweites Untersuchungs- und Minimierungsprogramm sowie eine erfolgreiche Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens haben in den vergangenen Monaten zu einem deutlichen Rückgang von PCB-Belastungen im Umfeld silikonverarbeitender Betriebe geführt. „Unsere mit den Bezirksregierungen und den Behörden vor Ort abgestimmten Maßnahmen zeigen Wirkung. Das ist ein Erfolg für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt“, sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. „Besonders freut es mich, dass unsere Bundesratsinitiative vom Gesetzgeber inzwischen umgesetzt wurde und für silikonverarbeitende Betriebe seit dem 1. April dieses Jahres eine neue, anspruchsvolle Genehmigungspflicht gilt.“
 
Nach Bekanntwerden von unbeabsichtigten PCB-Vorkommen aus einer Anlage zur Silikonherstellung in Ennepetal 2019 hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vergleichbare betriebliche Anlagen in Nordrhein-Westfalen ermittelt.  Im Anschluss wurde ein landesweites Sonderuntersuchungsprogramm gestartet. Durch Grünkohl- und Löwenzahnproben konnten Erkenntnisse über die vorhandene PCB-Belastung im Umfeld der betreffenden silikonverarbeitenden Betriebe gewonnen werden. Insgesamt acht Betriebe in Ennepetal (BIW Isolierstoffe GmbH), Dortmund (M+S Silicon GmbH + Co. KG), Herne (Silex GmbH), Rhede (Kromberg & Schubert GmbH Cable & Wire), Viersen (SAB Bröckskes GmbH & Co. KG), Witten (Sico Gesellschaft für Silikonverarbeitung mbH) und Wuppertal (Coroplast Fritz Müller GmbH & Co. KG und Prysmian Kabel und Systeme GmbH) wurden von den zuständigen Behörden in den Blick genommen.
 
Zwischenzeitlich wurde noch eine weitere silikonverarbeitende Firma im Oberbergischen Kreis identifiziert, in der die entsprechende Chemikalie ebenfalls zum Einsatz kommt. Die zuständige Behörde wurde in den begleitenden Arbeitskreis aufgenommen, um das vereinbarte einheitliche Vorgehen sicherzustellen. So wurden im April im Umfeld dieser Firma Löwenzahnproben genommen. Die Untersuchungsergebnisse werden in Kürze erwartet.
 
Belastungen sind deutlich zurückgegangen
Die aktuell vorliegenden Ergebnisse dieser Messungen zeigen, dass an allen untersuchten Standorten (Dortmund, Ennepetal, Herne, Witten, Wuppertal) die Belastung mit den für die Silikonkautschuk-Verarbeitung charakteristischen PCB-Kongeneren im Verhältnis zu den vorangegangenen Untersuchungen deutlich zurückgegangen ist. In den Kommunen, in denen die örtlichen Behörden aufgrund erhöhter PCB-Werte vorsorgliche Nichtverzehrempfehlungen ausgesprochen hatten, konnten diese bereits wieder vollständig oder in Teilen zurückgenommen werden.
 
Maßgeblich für die Rücknahme der Nichtverzehrempfehlungen waren neben dem Verlauf der in den Pflanzen ermittelten Schadstoffgehalte auch die verbindlichen Erklärungen einiger Unternehmen, zukünftig keine PCB-bildenden Vernetzungsmittel mehr einzusetzen.
 
Differenzierte Verzehrempfehlungen gelten nur noch in Ennepetal, Dortmund und in einem kleinräumigen Bereich in Wuppertal.
 
Insgesamt ist festzuhalten:
 

  • Vier der acht bekannten Betriebe in Dortmund, Viersen, Wuppertal-Nächstebreck und Witten verzichten bereits komplett auf den Einsatz des chlorierten Vernetzungsmittels bzw. haben dies für 2021 erklärt.
  • Alle anderen Betriebe arbeiten daran – mit Begleitung der zuständigen Behörden –, ihre PCB-Emissionen durch Verbesserung der Abgasreinigungstechnik zu reduzieren und/oder durch Substitution des PCB-bildenden Vernetzungsmittels zu beenden.
  • Darüber hinaus haben die Betriebe weitere technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt oder geplant, um den Austrag der besonders relevanten partikelförmigen PCB-Emissionen (Flocken) dauerhaft sicher zu vermeiden.
 
Konkret stellt sich die Situation bezüglich der Verzehrempfehlungen in den betroffenen Kommunen aktuell wie folgt dar:
 
  • Dortmund
  • Aufhebung der vorsorglichen Nichtverzehrempfehlungen für drei Kleingartenanlagen.
  • Differenzierte Verzehrempfehlung (Häufigkeit bedenkenlosen Verzehrs von Blattgemüse pro Woche) im Nahbereich des emittierenden Unternehmens mit der Option der Aufhebung, sofern das Unternehmen, wie angekündigt, zukünftig komplett auf den Einsatz des chlorhaltigen Vernetzers verzichtet.
  • Ennepetal
  • Beibehalten der bestehenden differenzierten Verzehrempfehlungen bis die Hintergrundwerte in den Grünkohlproben nicht mehr überschritten werden.
  • Herne
  • Aufhebung der vorsorglichen Nichtverzehrempfehlung
  • Wuppertal
  • Im Bereich des Unternehmens in W.-Nächstebreck wird die vorsorgliche Nichtverzehrempfehlung weitgehend aufgehoben und lediglich für einen kleinräumigen Bereich eine differenzierte Verzehrempfehlung aufrechterhalten.
  • Die sehr kleinräumige vorsorgliche Nichtverzehrempfehlung im Umfeld des Unternehmens in W.-Ronsdorf bleibt bestehen.
  • Witten
  • Aufhebung der vorsorglichen Nichtverzehrempfehlung
  • Vollständiger Verzicht auf chlorhaltigen Vernetzer
 
An allen Standorten wurden die Messprogramme zur Immissionsbelastung von Nahrungspflanzen in 2021 reduziert bzw. angepasst (Ennepetal, Wuppertal, Dortmund, Herne) oder konnten komplett aufgehoben werden (Witten).
 
Nordrhein-Westfalen setzt bundesweit neue Standards
Eine von Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr eingebrachte Bundesratsinitiative führte zu einer Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit der Folge, dass Anlagen, in denen mehr als 30 Kilogramm Silikonkautschuk je Stunde verarbeitet werden, seit 1. April 2021 unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen. Dies war zuvor nicht der Fall. „Durch die von uns initiierte immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht ist seit April eine Gleichbehandlung der Betriebe bundesweit sichergestellt“, so Ministerin Heinen-Esser.
 
Weil bislang der Stand der Technik der PCB-Eliminierung aus der Abluft für die Branche noch nicht festgelegt ist, wird im Rahmen eines vom Umweltministerium initiierten Forschungsprojekts die Substitution dieses Vernetzers sowie die Entwicklung und Optimierung geeigneter Abluftreinigungssysteme erarbeitet. „Es ist wahrscheinlich, dass die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch bundesweit, gegebenenfalls auch in Europa und weltweit Minderungsmaßnahmen auslösen werden“, sagte Ministerin Heinen-Esser.
 
Eine Übersicht über die Messergebnisse finden Sie hier: https://www.lanuv.nrw.de/sonderuntersuchungsprogramme
 

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