Staatssekretär Bothe: Landesregierung will Opfern von sexualisierter Gewalt schnell helfen
In Bielefeld ist die anonyme Zufluchtsstätte für Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderung, nach ihrem Umzug als bundesweit erste barrierefreie Einrichtung, neu eröffnet worden. Familienstaatssekretär Andreas Bothe betonte dabei, das Engagement der Landesregierung gegen sexualisierte Gewalt weiter zu verstärken.
In Bielefeld ist die anonyme Zufluchtsstätte für Mädchen und junge Frauen mit und ohne Behinderung, nach ihrem Umzug als bundesweit erste barrierefreie Einrichtung, neu eröffnet worden. Familienstaatssekretär Andreas Bothe betonte dabei, das Engagement der Landesregierung gegen sexualisierte Gewalt weiter zu verstärken. „Wir machen uns stark für eine Gesellschaft, in der Gewalt gegen Mädchen und Frauen, aber auch gegen Jungen, Männer und LSBTI*, keinen Platz hat“, sagte Staatssekretär Bothe bei einem Grußwort. Bothe bekräftigte das Vorhaben der Landesregierung, den Landesaktionsplan „Gewalt gegen Mädchen und Frauen“ fortführen und einen neuen Landesaktionsplan „Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTI*“ zu entwickeln. Zudem werde die Landesregierung eine Landeskoordinierungsstelle einrichten, welche die Umsetzung der Landesaktionspläne fachlich begleiten wird. Diese Koordinierungsstelle soll als Bindeglied zu den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt fungieren und durch einen pro-aktiven Ansatz zeitnah nach einem Polizeieinsatz den betroffenen Opfern ein Beratungsangebot unterbreiten.
Die anonyme Zufluchtsstätte für Mädchen und junge Frauen in Bielefeld verfügt nach ihrem Umzug an den neuen Standort über großzügige und freundliche neue Räume, die wegen der Lage und der Gestaltung des Außengeländes einen hohen Schutzstandard bieten. Darüber hinaus sind das gesamte Haus und die Umgebung barrierefrei und rollstuhlgerecht errichtet worden. Für mobilitätseingeschränkte Mädchen im Rollstuhl stehen barrierefrei ausgestattete Zimmer zur Verfügung. Zudem sind für die Bedarfe von Mädchen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Sehen Erleichterungen verwirklicht worden.
„Mädchen mit Behinderungen sind zwei- bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen, wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung“, sagte Staatssekretär Bothe. „Daher ist es wichtig, dass Mädchen mit körperlichen Behinderungen, im Rollstuhl, mit Sinnes-Beeinträchtigungen oder sogenannten geistigen Behinderungen zusammen mit Mädchen ohne Behinderung eine Zuflucht haben, in der sie sich wohl fühlen können, aber vor allen Dingen geschützt und sicher untergebracht sind.“
Das Mädchenhaus Bielefeld e.V., der Träger der barrierefreien Zufluchtsstätte, ist seit 1987 Ansprechpartner für Mädchen und junge Frauen ab zwölf Jahren. Bei Stresssituationen in der Familie, Psycho-/Schulstress oder sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt ist die Beratungsstelle eine wichtige Anlaufstelle für Beratungsangebote und therapeutische Hilfe. Das Mädchenhaus bietet Angebote, die geflüchtete Mädchen und junge Frauen mit Fluchterfahrung dabei unterstützen sollen, ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben zu führen. Als Familienberatungsstelle mit besonderem Schwerpunkt fördert das Familienministerium das Mädchenhaus Bielefeld e.V. mit jährlich 78.000 Euro.
Weitere Informationen zur Arbeit des Mädchenhauses unter: http://www.maedchenhaus-bielefeld.de
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