Schicksalsschläge kommen plötzlich - eine Vorsorgevollmacht hilft in jedem Fall
Zu Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 4. Oktober 2012, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen.
Das Justizministerium teilt mit:
Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was mache ich, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage ist, ihre Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden?
Dagegen kann man sich nicht wappnen. Aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen, wer meine rechtlichen Interessen an meiner Stelle wahrnimmt, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin.
Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte?
Zu Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 4. Oktober 2012, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min). Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfallen direkt (allg. Bürgerservice): 0180 3 100 110 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Hinweis zu den Anrufen:
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) untersagt die Gebührenpflicht der Warteschleife bei gebührenpflichtigen Rufnummern (01803… und 01801…).
Seit dem 1. September 2012 sind die ersten beiden Minuten der Warteschleife kostenfrei, ab 1. Juni 2013 gilt dies für die komplette Warteschleife.
Sofern keine Leitung frei ist, ertönt in den ersten beiden Minuten ein Freizeichen Sollte nach diesen zwei Minuten keine Leitung frei geworden sein, ertönt ein Besetztzeichen und das Gespräch ist abgebrochen.
Pressekontakt:
Detlef Feige (Justizministerium) - Telefon 0211 / 8792-255
Kontakt
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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
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