Ministerin Heinen-Esser stellt Gesetzentwurf zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung im Bundesrat vor

Ursula Heinen-Esser: Wenn wir den Transformationsprozess hin zu einer tierwohlgerechten Nutztierhaltung unterstützen und begleiten wollen, müssen wir jetzt die erforderlichen Weichen stellen.

10. Februar 2022
Durch die Masche eines Zaunes sieht an einen Hahn mit rotem Kamm und braunem Gefieder

Zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bringt Nordrhein-Westfalen an diesem Freitag (11. Februar 2022) den Entwurf für ein neues Bundesgesetz in den Bundesrat ein.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bringt Nordrhein-Westfalen an diesem Freitag (11. Februar 2022) den Entwurf für ein neues Bundesgesetz in den Bundesrat ein. „Wenn wir den Transformationsprozess unterstützen und begleiten wollen, müssen wir jetzt die erforderlichen Weichen stellen. Nur mit der notwendigen Planungssicherheit für die tierhaltenden Betriebe wird die große gesellschaftliche Herausforderung, das Tierwohl zu verbessern, zu erreichen sein. Genehmigungsrechtliche Hürden bremsen derzeit die Neuausrichtung“, sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrates.

Das Gesetz ist Teil der nordrhein-westfälischen Offensive zur Stärkung und Unterstützung einer nachhaltigen Nutztierhaltung. Es besteht eine große Bereitschaft in den Betrieben, sich auf höhere Umwelt- und Tierschutzanforderungen, etwa durch Außenklimareize oder Auslauf, einzustellen. Hierzu sind in vielen Fällen Um- oder Neubauten erforderlich, denen oftmals bestehende rechtliche Rahmenbedingungen im Wege stehen. Mit dem eigebrachten Tierwohl-Artikelgesetz sollen Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen oder baurechtliche Hürden abgebaut werden.

„Die Betriebe stehen in den Startlöchern, ihr Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst. Dies müssen wir vereinfachen und Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren. Mit der Bundesratsinitiative wollen wir die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die tierwohlgerechte Umstellung unserer Nutztierhaltung in der Fläche vorankommt“, erklärt Heinen-Esser.

Zugleich fordert Heinen-Esser den Bund auf, die Länder weiterhin zu unterstützen und den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung aktiv voranzutreiben: „Im Rahmen der "Borchert-Kommission" wurden in der vergangenen Legislaturperiode wegweisende Ergebnisse zum Umbau der Nutztierhaltung erzielt, deren Maßnahmen nunmehr rasch umzusetzen sind. Der Bund muss die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt umsetzen, um den tierhaltenden Betrieben Zukunftsperspektiven und die notwendige Planungssicherheit zu geben.“

Nordrhein-Westfalen hat den Weg hin zu einer nachhaltigen Nutztierhaltung in verschiedenen Praxistests unter Beteiligung von Wirtschaft, Verbänden und Behörden aufgearbeitet. Dabei wurden Herausforderungen und Spannungsfelder, etwa zwischen den Zielen des Umwelt- und des Tierschutzes, identifiziert. Aufgabe ist es, diese Schutzgüter angemessen miteinander abzuwägen. Mit dem Gesetz zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sollen, rein formalrechtlich, „Tierwohlbegünstigungsklauseln“ in verschiedenen Fachgesetzen geschaffen werden.

Das Tierwohl-Artikelgesetz besteht aus drei Paketen:

  • Ein eigenständiges Tierwohlgesetz legt fest, was unter dem Tierwohl-Begriff zu verstehen ist. Es enthält außerdem eine umfassende Verordnungs-Ermächtigung für tierartspezifische Konkretisierungen, damit der Begriff rechtsübergreifend klargestellt und einheitlich ausgelegt wird.
  • Im Naturschutzrecht ist vorgesehen, bei behördlichen Ermessensentscheidungen ein stärkeres Gewicht auf das Tierwohl zu legen.
  • Im Baurecht wird eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe geschaffen. Außerdem verlieren Altställe, die mindestens sieben Jahre nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, qua Gesetz ihre Betriebserlaubnis. Damit können diese Betriebe aus der behördlich zu ermittelnden immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung gestrichen werden. Dies schafft wichtiges Entwicklungspotenzial für die Tierhalter.

Heinen-Esser: „Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für den Transformationsprozess, vor dem die Tierhaltungsbetriebe stehen. Es soll Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe, gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörden schaffen. Auch die Gesellschaft will mehr Tierwohl und eine regionale Landwirtschaft. Dafür müssen wir auch rechtlich die Voraussetzungen schaffen. Alle anderen Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich der Finanzierung, würden ins Leere laufen, wenn wir die Betriebe nicht in die Lage versetzen, notwendige Baumaßnahmen vornehmen zu können.“

Nordrhein-Westfalen setzt sich im Rahmen seiner nachhaltigen Nutztierhaltungsstrategie dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Faire Preise und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sind entscheidende Grundlagen, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können. Im vergangenen Jahr startete in mehreren Kommunen die neue Tiergesundheitsdatenbank des Landes.

Weitere Informationen:

Der in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf ist unter folgendem Link als Bundesrats-Drucksache 10/22(neu) abrufbar:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0001-0100/0010-22.html

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