Minister Schneider erklärt Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe als repräsentativ / Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

6. November 2012
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Arbeitsminister Guntram Schneider hat gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes die repräsentativen Tarifverträge für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. „Das bedeutet, dass sich Verkehrsunternehmen zukünftig verpflichten müssen, mindestens die Entgelte eines der als repräsentativ erklärten Tarifwerke zu bezahlen, wenn sie sich um die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen bewerben“, sagte Schneider in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Arbeitsminister Guntram Schneider hat gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes die repräsentativen Tarifverträge für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. „Das bedeutet, dass sich Verkehrsunternehmen zukünftig verpflichten müssen, mindestens die Entgelte eines der als repräsentativ erklärten Tarifwerke zu bezahlen, wenn sie sich um die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen bewerben“, sagte Schneider in Düsseldorf.

Für den Bereich Schiene ist dies das Tarifvertragswerk aus Branchen­tarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland und anderen. Für den Bereich Straße ist es der Spartentarifvertrag Nah­verkehrsbetriebe (TV-N NW).

Anders als im Schienenverkehr hatte der Minister für den Bereich Straße bei zwei konkurrierenden Tarifverträgen zu prüfen, ob sie die Kriterien eines repräsentativen Tarifvertrages erfüllen. Neben dem Spartentarifvertrag Nahverkehr gibt es noch den Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe. Der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe ist vom Kommunalen Arbeitgeberverband NRW mit den Gewerkschaften ver.di und DBB-Tarifunion abgeschlossen worden. Der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe wurde zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. und der christlichen Gewerk­schaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen abgeschlossen.

„Nach Abwägung aller Fakten war klar, dass nur der Spartentarifvertrag Nahverkehr die Voraussetzungen erfüllt, um als repräsentativ erklärt zu werden“, sagte der Minister. Insbesondere habe hierbei eine Rolle ge­spielt, dass für fast 60 Prozent (57,6 Prozent) der Beschäftigen dieser Tarifvertrag aufgrund der Mitgliedschaft in der den Tarifvertrag ab­schließenden Gewerkschaft gilt. Im Falle des Tarifvertrages für das private Omnibusgewerbe sind nur 4,9 Prozent der Beschäftigten Mitglied der Gewerkschaft, die den Vertrag abgeschlossen hat. Darüber hinaus ist die Repräsentativität dieses Tarifvertrages auch deshalb nicht gegeben, weil er nur im Teilbereich der sogenannten Anmiet- bzw. Auftragsverkehre Anwendung findet.

Die diesbezügliche Verordnung des nordrhein-westfälischen Arbeits­ministeriums wird zum 01.02.2013 in Kraft treten. Dadurch haben die Sozialpartner genügend Zeit, darauf entsprechend zu reagieren.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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