Größter Abfallstrom in Deutschland erstmals geregelt
Bundesratsbeschluss zur Ersatzbaustoffverordnung beendet 15-jährige politische Diskussion
Mit der heutigen Zustimmung der Bundesländer zur Neufassung der Ersatzbaustoffverordnung endet ein mehr als 15 Jahre währender Abstimmungsprozess.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Bundesratsbeschluss zur Ersatzbaustoffverordnung beendet 15-jährige politische Diskussion. Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Heinen-Esser: Verordnung schafft endlich Rechtssicherheit. Sie stärkt die Kreislaufwirtschaft und schont wertvolle Rohstoffe
Mit der heutigen Zustimmung der Bundesländer zur Neufassung der Ersatzbaustoffverordnung endet ein mehr als 15 Jahre währender Abstimmungsprozess. Der maßgebliche Änderungsantrag, den der Bundesrat im ersten Durchgang beschlossen hatte, wurde unter der Federführung Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs auf den Weg gebracht.
„Es geht um den größten Abfallstrom in Deutschland – die mineralischen Abfälle. Hier war es höchste Zeit, endlich Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen herzustellen. Die Verordnung trägt dazu bei, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, wertvolle Rohstoffe zu schonen und Deutschland unabhängiger von Primärrohstoffen zu machen“, kommentiert Heinen-Esser den historischen Beschluss.
Damit wird erstmals bundesweit einheitlich festgelegt, welche mineralischen Abfälle und Nebenprodukte als Recyclingbaustoffe im Straßen-, Erd- und Tiefbau sowie im Schienenverkehrswegebau verwendet werden dürfen – bei gleichzeitiger Wahrung des Boden- und Grundwasserschutzes.
Mit der heutigen Zustimmung der Bundesländer zur Neufassung der Ersatzbaustoffverordnung endet ein mehr als 15 Jahre währender Abstimmungsprozess. Der maßgebliche Änderungsantrag, den der Bundesrat im ersten Durchgang beschlossen hatte, wurde unter der Federführung Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs auf den Weg gebracht.
„Es geht um den größten Abfallstrom in Deutschland – die mineralischen Abfälle. Hier war es höchste Zeit, endlich Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen herzustellen. Die Verordnung trägt dazu bei, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, wertvolle Rohstoffe zu schonen und Deutschland unabhängiger von Primärrohstoffen zu machen“, kommentiert Heinen-Esser den historischen Beschluss.
Damit wird erstmals bundesweit einheitlich festgelegt, welche mineralischen Abfälle und Nebenprodukte als Recyclingbaustoffe im Straßen-, Erd- und Tiefbau sowie im Schienenverkehrswegebau verwendet werden dürfen – bei gleichzeitiger Wahrung des Boden- und Grundwasserschutzes.
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