Erleichterung für Empfänger und Kommunen: Wohngeld kann jetzt online beantragt werden
Ein gutes Jahr für Wohngeldberechtigte in NRW: Im Januar wurde das Wohngeld deutlich angehoben. Außerdem wurden mit der Wohngeldnovelle die Einkommensgrenzen gesenkt, sodass mehr Menschen von der Leistung profitieren können.
Ein gutes Jahr für Wohngeldberechtigte in NRW: Im Januar wurde das Wohngeld deutlich angehoben. Außerdem wurden mit der Wohngeldnovelle die Einkommensgrenzen gesenkt, sodass mehr Menschen von der Leistung profitieren können. Jetzt ist auch eine papierlose Antragstellung über das Internet möglich. „Wohngeld-Online bedeutet eine Erleichterung sowohl für die Berechtigten als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldämtern. Dadurch wird das gesamte Antragsverfahren beschleunigt“, sagte Michael Groschek, Minister für Bauen und Wohnen.
Ab sofort können sich die Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe dieses e-government-Angebots bequem von zu Hause über die Sozialleistung informieren. Zunächst wird mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt. Daran schließt sich die Antragstellung an. Der Antrag wird fristgerecht an die kommunale Wohngeldbehörde übersandt. Dort kann der Antrag ohne die bisherige manuelle Erfassung der Daten bearbeitet werden.
Derzeit beziehen rund 130.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen Wohngeld. Für dieses wesentliche Element der sozialen Wohnraumversorgung stellt das Land im Jahr 2016 rund 175 Millionen Euro zur Verfügung.
Hintergrund
Zu Jahresbeginn ist das Wohngeld, das einkommensschwachen Haushalten zusteht, um durchschnittlich 39 Prozent angehoben worden. Mit der Wohngeldnovelle, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurde erstmals seit 2009 die Wohngeldleistung erhöht. Das Wohngeld wird zu jeweils 50 Prozent von Bund und Ländern getragen.Hier geht es zum Wohngeldrechner.