Deponie Eyller Berg: Land Nordrhein-Westfalen und Betreibergesellschaft einigen sich auf Vergleich

Überhöhungen werden klar begrenzt, Einbau der Abfälle wird Ende 2022 beendet, Betreibergesellschaft muss bis Juni 2026 fünf Hektar Deponiefläche rekultivieren

21. Mai 2021
phb Mülltrennung Recycling

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA) haben sich nach komplexen Verhandlungen auf einen Vergleich geeinigt. Damit werden der im August 2015 zwischen den Beteiligten geschlossene Vergleich konkretisiert und aktualisiert und verschiedene anhängige Rechtsstreitigkeiten beendet.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA) haben sich nach komplexen Verhandlungen auf einen Vergleich geeinigt. Damit werden der im August 2015 zwischen den Beteiligten geschlossene Vergleich konkretisiert und aktualisiert und verschiedene anhängige Rechtsstreitigkeiten beendet. Mit der Einigung werden das Ende der Abfallablagerung zum 31.12.2022 untermauert, Überhöhungen klar begrenzt und Vorgaben für den Rückbau und die Rekultivierung gemacht.
 
„Ich bin froh, dass wir uns jetzt auf diesen Vergleich einigen konnten und erwarte, dass alle Beteiligten die getroffenen Vereinbarungen präzise, vollständig und zeitgerecht umsetzen, und sie sich auf Basis des Vergleichs zügig auf die endgültige Rekultivierung der gesamten Deponie einigen“, äußerte sich Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zum Vergleich. Grundlage für die Einigung war ein vom Oberverwaltungsgericht in Münster vorgelegter Vergleichsvorschlag. Streitpunkte zwischen Betreiber und Bezirksregierung waren insbesondere überhöhte Ablagerungen, unterschiedliche Auffassungen zur Oberflächenabdichtung und damit verbundene Fristen für vorgezogene Rekultivierungsmaßnahmen. „Beide Seiten haben nun rechtliche Klarheit und wir als Bezirksregierung eine verbesserte Handhabe zur Kontrolle der vereinbarten Schritte sowie der Überwachung der Deponie", sagte Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher.
 
Wesentliche Punkte der Einigung sind:
 

  • Die EBA verpflichtet sich, bis zum 30. Juni 2026 eine Deponiefläche von fünf Hektar nach ihrer Wahl zu rekultivieren: Diese vorgezogene Rekultivierung von fünf Hektar Deponiefläche wurde bereits 2015 vereinbart und jetzt zeitlich verbindlich konkretisiert. Ein präziser Fahrplan legt fest, bis wann die zur Umsetzung notwendigen weiteren Planungen vorgelegt und erforderlichen Anträge gestellt werden müssen. Mit ersten vorbereitenden Arbeiten für die vorgezogene Rekultivierung muss die EBA noch dieses Jahr beginnen. 
  • Die EBA verpflichtet sich, bis Ende 2022 die im sogenannten Canyon-Bereich gelegenen Deponieabschnitte vollständig einzurichten und insbesondere alle Böschungsabdichtungen vollständig fertigzustellen. Die Basisabdichtung dieser Deponieabschnitte und der erste Teil der Böschungsabdichtung sind bis Ende November 2021 - mit Ausnahme eines marginalen Arbeitsbereiches - vollständig fertigzustellen. Mit diesen Vereinbarungen wird sichergestellt, dass bis zum Ende der Ablagerungsphase (31. Dezember 2022) die zugelassene Menge von Abfällen ordnungsgemäß und vollständig in die Deponie eingebaut wird. 
  • Temporäre Ablagerungen, die über die 2015 vereinbarte endgültige Höhe der Deponie hinausgehen, sind grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 74 Metern NN zulässig. Neu angenommene Abfälle dürfen, wenn sie nicht sofort im Canyon-Bereich eingebaut werden, nur auf den noch nicht stillgelegten Deponieabschnitten vorübergehend bis zu einer Höhe von 79 Metern NN gelagert werden. Vorhandene Überhöhungen müssen sukzessiv durch den Einbau in die Deponie abgebaut werden. Damit werden bis spätestens Ende 2022 die Abfallmengen aus vorhandenen Überhöhungen in die Deponie eingebaut sein. Ausgenommen sind Mengen, die zur Profilierung der Deponie benötigt werden. 
  • Zur Frage der endgültigen Rekultivierung der gesamten Deponie werden die Beteiligten zeitnah weitere Gespräche zum Zweck einer ergänzenden vergleichsweisen Lösung führen. 
     
Der zur Begleitung des Endes der Abfallablagerung der Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort von Umweltministerium und Bezirksregierung eingerichtete Koordinierungsstab „Eyller Berg“ wird seine Arbeit ungeachtet des Vergleichs fortsetzen. Er steht unter der Leitung der jeweils zuständigen Abteilungsleitungen.
 
Die Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort ist eine Deponie der Klasse III, das heißt dort werden Sonderabfälle nach dem Stand der Technik abgelagert. Betreiber der Deponie ist die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA). Zuständig für Zulassung und Überwachung der Deponie ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
 
 

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