Bundesfinanzhof stützt NRW-Initiative im Bundesrat zur verfassungskonformen Gestaltung des Erbschaftsteuerrechts

10. Oktober 2012
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Der Bundesfinanzhof (BFH) stützt in seiner Rechtsprechung die Auffassung des Bundesrats zur Reformbedürftigkeit des Erbschaftsteuerrechts. Er hält das geltende Gesetz für verfassungswidrig, weil es mit der steuerlichen Verschonung des Betriebsvermögens den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

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„Bundesregierung muss Schlupflöcher schließen“

Finanzminister Norbert-Walter-Borjans: Gutverdiener dürfen nicht die Möglichkeiten haben, ihr Vermögen in Firmen zu verstecken

Das Finanzministerium teilt mit:


Der Bundesfinanzhof (BFH) stützt in seiner Rechtsprechung die Auffassung des Bundesrats zur Reformbedürftigkeit des Erbschaftsteuerrechts. Er hält das geltende Gesetz für verfassungswidrig, weil es mit der steuerlichen Verschonung des Betriebsvermögens den Gleichheitsgrundsatz verletzt. „NRW hatte bereits mit Erfolg die Initiative im Bundesrat ergriffen, Steuerschlupflöcher im Gesetz zu schließen. Es ist überfällig, dass die Bundesregierung den Vorschlag nun aufgreift und endlich eine verfassungsfeste Regelung zur Erbschaftssteuer schafft.“

Der Bundesfinanzhof hatte geurteilt, dass die aktuellen Regelungen durch zahlreiche, von der Steuersparbranche angebotene Gestaltungen auch für nicht produktive, keine Arbeitsplätze schaffende Vermögensanlagen genutzt werden können. Eigentümer von Betriebsvermögen können etwa Geldvermögen aus dem Privatbesitz auf eine sogenannte „Cash-GmbH“ übertragen und damit die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer weitgehend vermeiden. Walter-Borjans: „Jetzt muss sich auch die Bundesregierung bewegen und Schlupflöcher schließen – etwa wenn Reiche ihr Privatvermögen in einer Firma verstecken und sich damit ungerechte Steuervorteile verschaffen.“

Als ersten Schritt hat der Bundesrat auf Drängen von NRW beim Jahressteuergesetz 2013 mehrheitlich gefordert, wenigstens die Begünstigung der Cash-GmbH zu beseitigen. Das Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Bundestag und Bundesregierung sind nun kurzfristig aufgefordert, den Vorschlag des Bundesrates umzusetzen.

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